Kantonale Abstimmung NW

Nidwalden schränkt Kreis der Bezüger von Prämienverbilligung ein

publiziert: Sonntag, 9. Jun 2013 / 14:49 Uhr
Die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner hiessen die Änderungen im kantonalen Krankenversicherungsgesetz gut.
Die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner hiessen die Änderungen im kantonalen Krankenversicherungsgesetz gut.

Stans - In Nidwalden erhalten künftiger weniger Personen eine staatliche Verbilligung an ihre Krankenkassenprämien. Für die einzelnen Bezüger gibt es dafür teilweise mehr Geld. Das Stimmvolk hat der entsprechenden Gesetzesrevision zugestimmt.

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Die Nidwaldnerinnen und Nidwaldner hiessen die Änderungen im kantonalen Krankenversicherungsgesetz mit 7188 zu 5155 Stimmen gut. Gegen die Revision hatten SP und Grüne das Referendum ergriffen. Die Stimmbeteiligung betrug 42,1 Prozent.

In Nidwalden soll die Bezügerquote bei der Prämienverbilligung bis 2014 von heute 45 auf 35 Prozent sinken und sich dem schweizerischen Durchschnitt von rund 30 Prozent angleichen.

Für die Berechnung des Anspruchs gilt künftig nicht mehr ein starrer Selbstbehalt. Neu legt der Landrat jährlich im Budget die Auszahlungssumme fest, worauf der Regierungsrat den Selbstbehalt anpasst.

Mit der Revision solle nicht mehr knapp die Hälfte der Wohnbevölkerung sondern gezielt Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Unterstützung erhalten, argumentierten Regierung und Landrat.

SP und Grüne kritisierten, die Einschränkung der Prämienverbilligung komme einer versteckten Steuererhöhung beim Mittelstand gleich. Die beiden linken Parteien forderten, dass die Reduktion der Bezugsberechtigten einkommensabhängig ausgestaltet werde.

(asu/sda)

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