Genfer Justiz

Noch kein Verbot von Uber in Genf

publiziert: Freitag, 6. Mrz 2015 / 19:47 Uhr
Nach Ansicht der Justiz sei durch Uber kein Schaden entstanden.
Nach Ansicht der Justiz sei durch Uber kein Schaden entstanden.

Genf - Die Genfer Justiz hat sich gegen ein vorsorgliches Verbot des Fahrdienstvermittlers Uber ausgesprochen. Einem Antrag der Genfer Taxibranche wurde nicht stattgegeben. Die Taxifahrer wollten das kalifornische Unternehmen wegen unlauteren Wettbewerbs verbieten lassen.

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Nach Ansicht der Justiz sei durch Uber kein Schaden entstanden, sagte Jacques Roulet, Anwalt der Taxibranche, am Freitag der Nachrichtenagentur sda. Die Taxifahrer überlegen sich nun, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Mit dem Urteil habe die Justiz in gewisser Weise den Ball an das Genfer Departement für Sicherheit und Wirtschaft zurückgespielt, sagte Roulet. Nach Ansicht des Gerichts müsse die Verwaltung dafür sorgen, dass das Gesetz über Taxis eingehalten werde.

Der Anwalt der Taxifahrer erhofft sich nun ein Durchgreifen der Genfer Verwaltung. Uber ist bereits in über 270 Städten rund um den Globus tätig. In Genf nahm es seine Dienste im September auf. Es wird auch in Zürich, Basel und seit Ende Januar in Lausanne angeboten.

In vielen Ländern im Gegenwind

Dem 2009 gegründeten Unternehmen bläst in zahlreichen Ländern ein eisiger Wind entgegen. Unter anderem wurde es in Deutschland in mehreren Städten per Gerichtsentscheid verboten. China sprach gegen Uber sogar ein landesweites Verbot aus.

Gewerbliche Taxi-Unternehmen werfen Uber Wettbewerbsverzerrung vor. Anders als herkömmliche Taxis sind Uber-Autos nicht zu erkennen. Sie haben auch keine Standplätze. Kunden und Fahrer organisieren sich ausschliesslich über eine Smartphone-App.

Uber-Fahrer können günstiger fahren als gewerbliche Taxi , weil sie etwa Kosten für Taxamter oder erhöhte Fahrzeugsteuern für gewerbliche Nutzung nicht entrichten müssen und auch keine Arbeitnehmerrechte geniessen.

(bert/sda)

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