Nur Teilgeständnis im Moshammer-Prozess

publiziert: Mittwoch, 2. Nov 2005 / 20:00 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Nov 2005 / 20:18 Uhr

München - Mit einem Teilgeständnis des Angeklagten hat der Prozess um die Ermordung des Münchner Modemachers Rudolph Moshammer begonnen.

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Er habe den 64-Jährigen mit einem Elektrokabel geschlagen, sagte der Angeklagte.

Der von grossem Publikumsandrang begleitete Prozess begann mit widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten. Erst am Nachmittag rang er sich zu dem Teilgeständnis durch.

Er bestätigte die Darstellung der Anklage, wonach er am späten Abend des 13. Januar 2005 von Moshammer am Münchner Hauptbahnhof angesprochen worden und dann in dessen Haus nach Grünwald bei München gefahren sei.

Nachdem er nicht alle von Moshammer gewünschten sexuellen Praktiken mitmachen wollte, kam es offenbar zu Tätlichkeiten. Irgendwann habe Moshammer am Boden gelegen. Er selbst sei dann am frühen Morgen des 14. Januar nach Hause gefahren. Am gleichen Tag wurde Moshammer tot aufgefunden - mit einem Elektrokabel erdrosselt.

Streit um Lohn

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte den Modemacher im Streit um den Lohn für Liebesdienste und aus Habgier erdrosselt. Auf der Suche nach Wertgegenständen habe er in einer Kommode ein Notebook mit Strom- und Verlängerungskabel gefunden.

Dabei habe ihn Moshammer überrascht, es sei zu einer kurzen tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Moshammer habe ihn rausschmeissen wollen und mit der Polizei gedroht. Daraufhin erdrosselte er laut Anklage Moshammer mit dem Stromkabel. Er habe dann nach Bargeld gesucht und mehrere hundert Euro mit sich genommen.

Durch einen genetischen Fingerabdruck auf dem Kabel war die Polizei dem Iraker auf die Spur gekommen und konnte ihn nicht einmal 48 Stunden nach dem Gewaltverbrechen festnehmen.

(bert/sda)

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