Oberaufsicht über die Bundesgerichte soll bei GPK bleiben

publiziert: Montag, 2. Dez 2002 / 19:11 Uhr

Bern - Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sollen weiterhin die Oberaufsicht über die Bundesgerichte wahrnehmen. Die Richterwahlen vorbereiten soll dagegen eine spezielle Gerichtskommission beider Räte.

Mit 19 zu 18 Stimmen setzte sich im Ständerat Hansruedi Stadler (CVP/UR) durch, dass Wahlvorbereitung und Controlling der Gerichtsinstanzen weiterhin getrennt bleiben sollen. Justizministerin Ruth Metzler hätte es vorgezogen, Richterwahl und Überwachung dem gleichen Gremium zu übertragen.

Die Gerichtskommission soll zwölf Mitglieder des National- und fünf Mitglieder des Ständerats umfassen. Ihre Aufgabe wäre es, die jährlich 40 bis 50 offenen Richterstellen auszuschreiben und dem Parlament Wahlvorschläge und Anträge zur Amtsenthebung von Richterinnen und Richtern zu unterbreiten.

Wie der Nationalrat sprach sich der Ständerat dagegen aus, die Gerichtskommission zwingend mit einem Beirat zu unterstützen. Doch soll das Parlament nötigenfalls in eigener Kompetenz einen Beirat einsetzen können.

(fest/sda)

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