Wegen Homosexualität - fünf Jahre Haft

Oberstes Gericht zementiert Strafe für Malaysias Oppositionsführer

publiziert: Dienstag, 10. Feb 2015 / 09:38 Uhr
Oppositionsführers wegen Homosexualität zu fünf Jahren Haft am Dienstag bestätigt.
Oppositionsführers wegen Homosexualität zu fünf Jahren Haft am Dienstag bestätigt.

Kuala Lumpur - Das Oberste Gericht in Malaysia hat die Verurteilung des Oppositionsführers Anwar Ibrahim wegen Homosexualität zu fünf Jahren Haft am Dienstag bestätigt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Anwar im Jahr 2008 Sex mit einem früheren Mitarbeiter hatte.

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Homosexualität ist im mehrheitlich muslimischen Malaysia verboten und kann mit bis zu 20 Jahren Gefängnis bestraft werden. Anwar kritisierte den Prozess als «politische Verschwörung».

Vor dem Gericht versammelten sich Hunderte von Unterstützern, die in Sprechchören «Freiheit für Anwar!» forderten. 2012 war Anwar vom Vorwurf freigesprochen worden. Doch im März 2014 kippte ein Berufungsgericht das Urteil der Vorinstanz und verurteilte den ehemaligen Vize-Regierungschef zu einer fünfjährigen Haftstrafe. Dagegen ging Anwar, der die Vorwürfe bestreitet und zunächst auf freiem Fuss blieb, in Revision.

Der 67-jährige Anwar beschuldigt die Regierung, ihn als politischen Gegner ausschalten zu wollen. Kurz vor der Anklage aus dem Jahr 2008 hatte die Opposition mit ihm an der Spitze mehr als ein Drittel der Mandate gewonnen.

Knapp den Sieg verpasst

Bei der Parlamentswahl im Jahr 2013 verfehlte das von Anwar geführte Oppositionsbündnis Pakatan Rakyat (Volkspakt) nur knapp den Sieg. Die seit 1957 regierende Nationale Front konnte sich nur wegen Besonderheiten des Wahlrechts die Mehrheit der Parlamentssitze sichern.

Durch das jetzige Urteil verliert Anwar seinen Parlamentssitz. Ausserdem darf er nicht zur für 2018 vorgesehenen Parlamentswahl antreten. Seine politische Karriere könnte damit beendet sein.

 

(nir/sda)

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