Olympia-Maulkorb: Ye Guozhu kommt nicht frei

publiziert: Montag, 28. Jul 2008 / 10:01 Uhr / aktualisiert: Montag, 28. Jul 2008 / 10:27 Uhr

Peking - Der inhaftierte chinesische Olympia-Aktivist Ye Guozhu kommt trotz Ablaufs seiner vierjährigen Haftzeit nicht frei. Dies berichteten Menschenrechtsgruppen unter Berufung seines Bruders Ye Guoqiang. Ye hätte am kommenden Samstag entlassen werden sollen.

Muss trotz abgelaufener Haftzeit im Gefängnis bleiben: Ye Guozhu.
Muss trotz abgelaufener Haftzeit im Gefängnis bleiben: Ye Guozhu.
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Obwohl Ye noch im Gefängnis sitzt, wurde ihm von den Behörden vorgeworfen, «eine Menschenmenge versammeln zu wollen, um die öffentliche Ordnung zu stören».

Die Polizei verfügte praktisch eine Haftverlängerung gegen ihn. Er sei in Untersuchungshaft genommen worden, berichteten die Menschenrechtler.

Ye Guozhu hatte sich gegen Zwangsräumungen für olympische Projekte in Peking aufgelehnt. Mit der neuerlichen Inhaftierung soll nach Darstellung von Amnesty International (AI) verhindert werden, dass Ye Guozhu vor oder während der Olympischen Spiele über die Zwangsräumungen spricht. Möglicherweise komme der Aktivist nicht vor Oktober frei.

Proteste gegen die «willkürliche Inhaftierung»

Auch die in den USA ansässige Organisation Human Rights in China (HRiC) protestierte gegen die «willkürliche Inhaftierung», die verdeutliche, «zu welchen extremen Massnahmen die chinesischen Behörden greifen, um während der Spiele die soziale Kontrolle zu sichern», wie Direktorin Sharon Hom sagte.

«Es sollte ein Weckruf für die internationale Gemeinschaft sein, den Preis anzusprechen, den die Menschen für die laufende olympische Abriegelung durch die Behörden zahlen müssen», sagte die HRiC-Direktorin. Ye Guozhu werde jetzt im Pekinger Untersuchungsgefängnis Xuanwu festgehalten.

Ye Guozhu hatte sich mit seiner Familie gegen den Abriss ihres Hauses und Restaurants für olympische Bauarbeiten gewehrt. Im September 2004 hatte er eine Demonstration beantragt, wurde aber sofort festgenommen und im Dezember 2004 «wegen Störung der gesellschaftlichen Ordnung» verurteilt.

(dl/sda)

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