Open-Sky-Urteil könnte auch Auswirkung auf Schweiz haben

publiziert: Mittwoch, 6. Nov 2002 / 18:24 Uhr

Brüssel - Die vom Europäischen Gerichtshof festgestellte Unzulässigkeit von Open-Sky-Abkommen einzelner EU-Staaten mit den USA hat keine direkte Wirkung auf die Schweiz. Neu geprüft werden müsste die Lage, wenn es zu einem Abkommen EU-USA käme.

Die Schweiz sei vom Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) rechtlich nicht direkt betroffen, sagte der Sprecher von EU-Kommissarin Loyola de Palacio auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Der EuGH hatte am Dienstag bilaterale Luftverkehrsabkommen von acht Staaten der EU mit den USA für teilweise unzulässig erklärt.

Ein so genanntes Open-Sky-Abkommen besteht seit 1995 auch zwischen der Schweiz und den USA. Zwischen der Schweiz und der EU ist zudem seit Juni das bilaterale Luftverkehrsabkommen in Kraft. Die Schweiz sei aber weiterhin autonom, Abkommen mit Drittstaaten zu führen, sagte der Sprecher.

Anders wäre es aber, wenn die EU selbst mit den USA ein Abkommen schlösse, so wie dies die EU-Kommission anstrebt. Dann müsse die Schweiz überlegen, was sie wolle: So könnte sie sich etwa dem Abkommen anschliessen. Denn in Europa sind Schweizer Fluggesellschaften jenen in der EU bereits aufgrund des Abkommens Schweiz-EU in weiten Teilen gleichgestellt.

Dass die Folgen eines Abkommens EU-USA geprüft werden müssten, sagt auch Daniel Göring vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Auf den Tisch käme die Frage im Gemischten Ausschuss zum Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU: Ein neues Abkommen EU-USA wäre laut Göring ein neuer Rechtserlass, der erörtert werden müsste.

In den Open-Sky-Abkommen vereinbaren die beteiligten Länder Start- und Landerechte für ihre nationalen Fluggesellschaften. Die EU-Kommission verlangt jedoch, dass solche Vereinbarungen auf EU-Ebene getroffen werden.

(bert/sda)

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