Fleisch falsch deklariert

Ostschweizer Mäster steht wegen Label-Betrugs vor Gericht

publiziert: Dienstag, 22. Sep 2015 / 18:50 Uhr
Der Schweinemäster ist sich keiner Schuld bewusst, er habe «nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt».(Archivbild)
Der Schweinemäster ist sich keiner Schuld bewusst, er habe «nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt».(Archivbild)

Uznach SG - Ein Schweinemäster aus dem Linthgebiet soll im grossen Stil das Qualitätslabel «QM Schweizer Fleisch» missbraucht und so seine Abnehmer betrogen haben. Zudem wird ihm Tierquälerei vorgeworfen. Am Dienstag stand der 48-Jährige in Uznach vor dem Kreisgericht.

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Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, eine Geldstrafe von 31'500 Franken und eine Busse. Er warf dem Mäster vor, rund 9300 Schlachtsauen unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» des Schweizer Bauernverbands verkauft zu haben, obwohl die Tiere nicht aus zertifizierten Betrieben stammten.

Die Tiere wurden mit irreführenden Vignetten an Schlachthöfe geliefert. Abnehmer des falschen QM-Fleisches waren die Bell Schweiz AG und andere Verarbeiter. Laut dem Staatsanwalt erzielte der Mäster in den Jahren 2007 bis 2009 unrechtmässige Gewinne in Höhe von 156'000 Franken. Dieser Betrag sei als Ersatzforderung einzuziehen.

Neben gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung warf die Anklage dem Mäster auch Tierquälerei vor: Viele Schweine aus seinen Betrieben sollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung aufgewiesen haben.

Verteidiger fordert Freispruch

Der Angeklagte wies vor dem Kreisgericht See-Gaster die Vorwürfe zurück. Er habe «nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt», beteuerte er. Die verletzten Tiere habe er von anderen Betrieben übernommen. Er habe als «Auffangstation» gedient, wenn Schweine anderswo ausgesondert werden mussten.

So übernahm der Beschuldigte im Jahr 2008 von einem anderen Betrieb über 1000 Tiere, die mit der Seuche EP (Enzootische Pneumonie) infiziert waren, um sie schlachten zu lassen. Das Gericht befragte in diesem Zusammenhang einen Mitarbeiter des Veterinäramts des Kantons St. Gallen als Zeugen.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch in allen wichtigen Punkten. Er wies darauf hin, dass ein Teil der Vorwürfe verjährt sei. Zudem sei kein Schaden entstanden, denn die Abnehmer hätten das Fleisch verkauft.

Wortkarger Gehilfe

Zusammen mit dem Schweinemäster stand auch ein Angestellter vor Kreisgericht, der als Tierbetreuer an den Delikten beteiligt gewesen sein soll.

Für ihn, der nur eine untergeordnete Rolle spielte, beantragte der Staatsanwalt eine bedingte Freiheitsstrafe. Der Mann zeigte sich in der Verhandlung wortkarg: Auf die meisten Fragen des Gerichts antwortete er nur mit «keine Ahnung» oder «Ich weiss es nicht mehr».

Nebenkläger in diesem Fall ist der Schweizer Bauernverband (SBV). In einer Medienmitteilung verurteilte der SBV den Missbrauch seines Programms «QM Schweizer Fleisch». Die «kriminellen Machenschaften» des Schweinemästers schadeten dem Ruf der Branche und von «QM Schweizer Fleisch», schreibt der Verband.

Freispruch vom Käseschwindel

Das Urteil des Kreisgerichts steht noch aus. Der beschuldigte Schweinemäster stand bereits 2007 einmal vor Gericht: Damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen.

Er wurde aber freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass der Käsermeister vielen Bauern Geld für Milchlieferung schuldig blieb. Nach Konkursen mussten die Bauern Millionen abschreiben.

 

(fest/sda)

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