Pädophiler zu Unrecht entlassen

publiziert: Montag, 20. Feb 2006 / 13:00 Uhr

Lausanne - Ein Dienstleistungsunternehmen aus dem Kanton Freiburg hat einen Pädophilen nach seiner Verurteilung zu Unrecht fristlos entlassen.

Das Bundesgericht stellte sich auf die Seite des pädophilen Arbeitnehmers.
Das Bundesgericht stellte sich auf die Seite des pädophilen Arbeitnehmers.
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Das Bundesgericht hat dem Mann Recht gegeben.

Der Kundenberater war 2003 vom Gericht des Bezirks Veveyse wegen sexuellen Handlungen mit Kindern zu 16 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden. Zwei Freiburger Zeitungen berichteten über den Fall, ohne dabei den Namen des Betroffenen zu nennen.

Die Zeitungsmeldungen weckten jedoch das Misstrauen seines Arbeitgebers, der über Kontakte zur Presse die Identität des Angestellen in Erfahrung brachte und diesem in der Folge fristlos kündigte. Im November 2004 kam das Arbeitsgericht Veveyse zum Schluss, dass die fristlose Entlassung gerechtfertigt gewesen sei.

Integrität schützen

Nach Ansicht der Freiburger Richter wurde das Vertrauen durch die ausserordentliche Schwere der Vorfälle grundlegend zerstört. Die fristlose Entlassung habe sich zudem aufgedrängt, um die psychische Integrität der Mitarbeiter zu schützen.

Das Bundesgericht hat die Berufung des Mannes nun gutgeheissen. Es erinnert zunächst daran, dass eine strafrechtliche Verurteilung grundsätzlich in die Privatsphäre des Betroffenen fällt, soweit, wie in vorliegendem Fall, kein Bezug zur beruflichen Aktivität besteht.

Zudem sei der Name des Täters in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Von Mitarbeitern könne weiter verlangt werden, auch mit missliebigen Kollegen zusammenzuarbeiten. Im übrigen habe der Betroffene keine leitende Stellung inne gehabt.

Insgesamt habe die Situation von der Firma sicher als unangenehm beurteilt werden dürfen. Ihr Funktionieren sei aber nicht schwer gestört und ihr Ruf nicht ernsthaft gefährdet worden, weshalb die Kündigung missbräuchlich gewesen sei. Die Freiburger Justiz muss nun noch über die Höhe der Entschädigung entscheiden.

(rr/sda)

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