Asyl

Parlament bewilligt Haft wegen unkooperativen Verhaltens

publiziert: Mittwoch, 17. Sep 2014 / 09:32 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Sep 2014 / 09:53 Uhr
Die neu eingeführte Haft wegen unkooperativen Verhaltens darf sechs Wochen bis höchstens drei Monate dauern. (Symbolbild)
Die neu eingeführte Haft wegen unkooperativen Verhaltens darf sechs Wochen bis höchstens drei Monate dauern. (Symbolbild)

Bern - Muss eine asylsuchende Person in einen Dublin-Staat überstellt werden und verhält sie sich so, dass sie nicht transportiert werden kann, kann sie neu wegen unkooperativen Verhaltens in Haft genommen werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat zugestimmt.

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Die bis zu sechs Wochen dauernde Haft wird angewendet, wenn der oder die Asylsuchende nicht mehr in Vorbereitungs- oder in Ausschaffungshaft genommen werden kann und es kein milderes Mittel gibt, um die Überstellung sicherzustellen. Der Ständerat genehmigte die Änderung im Asyl- und Ausländerrecht stillschweigend.

Neue Haftform

Der Ständerat hiess die Vorlage am Mittwoch mit 37 zu 2 Stimmen aus der SVP-Fraktion und 4 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Die neu eingeführte Haft wegen unkooperativen Verhaltens darf bis zu sechs Wochen dauern.

Der Bundesrat hatte die neue Haftform vorgeschlagen, weil gemäss Vorgaben der EU in der Dublin-III-Verordnung die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft von heute 18 Monaten auf zusammengezählt noch höchstens 13 Wochen verkürzt werden muss. Sie darf nur bei Gefahr, dass die betroffene Person untertaucht, angeordnet werden.

Keine automatisch aufschiebende Wirkung

Wie im Nationalrat verlangte auch im Ständerat eine Minderheit die automatische aufschiebende Wirkung einer Beschwerde gegen den Entscheid, einen Asylsuchenden dem zuständigen Dublin-Staat zuzuweisen.

Sonst könne eine Beschwerde erst aufschiebende Wirkung erhalten, wenn die betroffene Person bereits im Ausland sei, sagte Didier Berberat (SP/NE) als Sprecher der Minderheit. Der Antrag wurde mit 29 zu 13 Stimmen abgelehnt.

Die Mehrheit war aber der Ansicht, dass die aufschiebende Wirkung separat beantragt werden und das Bundesverwaltungsgericht innerhalb von fünf Tagen darüber entscheiden müsse. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte klar, dass es nicht um Wegweisungen ins Herkunftsland gehe, sondern in einen Dublin-Staat.

Die Änderungen im Asyl- und Ausländergesetz bedeuten zudem klarere Regeln für den Umgang mit asylsuchenden Familien und unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden. Eine Vertrauensperson soll Minderjährige neu durch das gesamte Verfahren begleiten und ihre Interessen wahrnehmen.

Neue Regelungen für "Eurodac"

Ebenfalls bewilligt hat das Parlament Anpassungen im Asyl- und im Ausländerrecht, die für die Übernahme von neuen Regelungen für die Datenbank "Eurodac" nötig sind. Der Ständerat genehmigte diese Änderungen stillschweigend mit 34 gegen 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

Künftig sollen Daten von anerkannten Flüchtlingen, die heute im Zentralsystem gespeichert sind, ebenfalls abrufbar sein. Damit sollen die Behörden einfacher klären können, ob eine Person bereits in einem anderen Staat als Flüchtling anerkannt worden ist.

(flok/sda)

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