Bundesrat zurückhaltend

Pelzimportverbot: Wegweisender WTO-Entscheid

publiziert: Mittwoch, 4. Dez 2013 / 11:01 Uhr
Jedes Jahr werden Zehntausende von Robben grausam erschlagen oder erschossen.
Jedes Jahr werden Zehntausende von Robben grausam erschlagen oder erschossen.

Der Bundesrat begründet seine Zurückhaltung bei Importverboten tierquälerisch erzeugter Produkte gerne mit internationalen Handelsbeziehungen. Die Welthandelsorganisation WTO anerkennt jedoch begründete Importverbote, wie sich soeben erneut bestätigt hat.

6 Meldungen im Zusammenhang
Weiterführende Links zur Meldung:

TIR fordert Schweizer Importverbot
News-Meldung vom 29.04.2009.
www.tierimrecht.org

TIR Veröffentlichungen
Band 4, Stohner Nils / Bolliger Gieri, GATT-rechtliche Zulässigkeit von Importverboten für Pelzprodukte, Zürich/Basel/Genf 2011.
www.tierimrecht.org

Aus Sicht des Tierschutzes reicht es nicht, Tierquälerei in der Schweiz zu verbieten und gleichzeitig entsprechende Produkte zu importieren. Aus diesem Grund werden politisch immer häufiger Importverbote gefordert. Der Bundesrat empfiehlt solche Forderungen dem Parlament regelmässig zur Ablehnung mit der Begründung, die internationalen Handelsvorschriften dürften nicht verletzt werden.

Bereits 2009

Dass hierfür keine Sorge besteht, sofern bestimmte Bedingungen beachtet werden, hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) bereits 2009 im Zusammenhang mit der Forderung nach einem Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte in einem ausführlichen Rechtsgutachten gezeigt. Die Welthandelsorganisation WTO untermauert die Sicht der TIR in einem aktuellen wegweisenden Entscheid.

Der Entscheid bezieht sich auf das 2010 in der EU eingeführte Importverbot für Produkte aus der kommerziellen Robbenjagd. Kanada und Norwegen hatten bei der WTO Einsprache dagegen erhoben, weshalb ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmässigkeit des EU-weiten Importverbots eingeleitet wurde. Letzte Woche wurde das Resultat der Untersuchung bekannt gegeben: Die moralischen Bedenken der EU-Bürgerinnen und Bürger gegenüber der bekanntermassen äusserst blutigen Robbenjagd überwiegen das Interesse der Länder am freien Handel.

Auch für die Schweiz wegweisend

Diese Entscheidung der Welthandelsorganisation ist auch für die Schweiz wegweisend. Zum einen gilt das EU-Importverbot für Robbenprodukte für die Schweiz nicht. Höchste Zeit, auch hierzulande der Einfuhr entsprechender Produkte endlich einen Riegel zu schieben. Diese Forderung ist im Parlament bereits hängig. Zum andern sollten sich Bundesrat und Parlament künftig offener zeigen, wenn es darum geht, dem Tierschutz gegenüber Handelsinteressen Gewicht zu verleihen.

 

(li/Tier im Recht)

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