Pflege von Schwerstkranken wird national geregelt

publiziert: Freitag, 22. Okt 2010 / 12:44 Uhr
Die «Nationalen Leitlinien Palliative Care» vom «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» ist eine Plattform von Bund und Kantonen unter dem Vorsitz von Bundesrat Didier Burkhalter.
Die «Nationalen Leitlinien Palliative Care» vom «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» ist eine Plattform von Bund und Kantonen unter dem Vorsitz von Bundesrat Didier Burkhalter.

Bern - Bund und Kantone haben sich auf nationale Leitlinien für die Sterbebegleitung geeinigt. Sie erzielten einen Konsens darüber, welche Ziele die Begleitung von Schwerstkranken in der letzten Lebensphase verfolgen soll, wann sie einsetzt und wer sie erbringt.

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Verabschiedet wurden die «Nationalen Leitlinien Palliative Care» vom «Dialog Nationale Gesundheitspolitik». Das ist eine ständige Plattform von Bund und Kantonen unter dem Vorsitz von Bundesrat Didier Burkhalter und dem Präsidenten der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Staatsrat Pierre-Yves Maillard (VD).

Konkret einigten sich die Beteiligten darauf, dass Palliative Care die Betreuung und die Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten umfasst. Im Fokus steht die Krankheitsphase, in der eine Heilung nicht mehr als möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt.

Optimale Lebensqualität gewährleisten

Ziel ist es, den Patientinnen und Patienten bis zum Tod eine optimale Lebensqualität zu gewährleisten und ihnen nahestehende Personen angemessen zu unterstützen. Dazu soll Leiden und Komplikationen vorgebeugt werden. Während der gesamten Betreuung soll das Machbare gegenüber dem Sinnvollen abgewogen werden.

Palliative Care umfasst nicht nur medizinische Betreuung und Pflege, sondern auch psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung. Sie soll sich an den Bedürfnissen der Betroffenen orientieren. Nach Möglichkeit soll deshalb die Sterbebegleitung an einem vom kranken Menschen gewünschten Ort erfolgen - etwa zu Hause.

Fokus auf Selbstbestimmung

Selbstbestimmung, Würde und die Akzeptanz von Krankheit, Sterben und Tod als Bestandteile des Lebens sind gemäss den Leitlinien Grundwerte, die bei der Sterbebegleitung «umfassend geachtet» werden müssen. Fehlt eine schriftliche Patientenverfügung, soll der möglichst authentische mutmassliche Patientenwille eruiert werden.

Palliative Care soll allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Lebensalter, sozioökonomischem Status, Lebensort und kultureller sowie religiöser Herkunft angeboten werden.

Erbracht werden soll Palliative Care von interdisziplinären Teams aus Ärzten, Pflegefachleuten, Seelsorgern sowie Fachpersonal für psychologische und soziale Betreuung.

(fkl/sda)

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