Oberstes Gericht hebt Anklage gegen Pinochet auf

Pinochet: Der Prozess geht weiter

publiziert: Mittwoch, 20. Dez 2000 / 18:49 Uhr

Santiago de Chile - Der Oberste Gerichtshof Chiles hat die Anklage gegen den früheren Diktator Augusto Pinochet und den Haftbefehl wegen Verfahrensfehlern vorerst aufgehoben. Zugleich öffnete das Gericht aber die Tür für eine erneute Anklage.

Die Richter bestätigten mit vier zu eins Stimmen die Aufhebung der Anklage, die das Berufungsgericht vergangene Woche wegen einer fehlenden Befragung Pinochets zu den Vorwürfen angeordnet hatte. Damit ist Pinochet vorerst wieder ein freier Mann.

Die Befragung müsse der Untersuchungsrichter Juan Guzman jedoch binnen 20 Tagen nachholen, entschieden die Obersten Richter weiter. Ausserdem müsse das bei allen Verdächtigen, die mehr als 70 Jahre alt sind, gesetzlich vorgeschriebene medizinische Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit eingeholt werden.

Anschliessend könnte Guzman erneut Anklage wegen Verbrechen unter der Militärdiktatur (1973-1990) erheben und einen Haftbefehl erlassen. «Der Prozess geht weiter», betonte Viviana Diaz von der Vereinigung der Hinterbliebenen der Diktaturopfer in einer ersten Reaktion.

Sollte die Untersuchung der geistigen und neurologischen Fähigkeiten Pinochets jedoch ergeben, dass er sich nicht mehr ausreichend vor Gericht verteidigen kann, müsste Guzman das Verfahren endgültig einstellen.

Das Berufungsgericht in Santiago hatte entschieden, dass Pinochet im Militärspital in Santiago begutachtet werden soll. Rein körperliche Gebrechen, wegen derer Pinochet von Grossbritannien im März frei gelassen worden war, stehen einer Verhandlungsfähigkeit in Chile nicht entgegen.

Bei den Untersuchungen dürfen nach der Entscheidung des Berufungsgerichts aber Experten beider Seiten anwesend sein. Die Klägerseite hatte sich nicht mit ihrer Forderung nach einer Untersuchung in einer Universitätsklinik durchsetzen können. Sie hatten ein Gefälligkeitsgutachten befürchtet.

Der Radiosender Cooperativa berichtete, die Untersuchung solle am 22. Januar beginnen. Eine Bestätigung des Termins gab es zunächst nicht.

Die Verteidiger des 85-Jährigen hatten Guzman vorgeworfen, eine Befragung Pinochets versäumt und kein medizinisches Gutachten zur geistigen Verhandlungsfähigkeit des Greises eingeholt zu haben. Diese Sicht war vom Appellationsgericht bestätigt worden. Die Kläger hatten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Obersten Gericht eingelegt.

Guzman hatte auf eine erneute Befragung verzichtet, weil er Pinochet bereits während dessen Hausarrest in London eine umfangreiche Liste mit Fragen zugeschickt hatte. Darauf hatte Pinochet, der damals noch Immunität als Senator auf Lebenszeit genoss, jedoch nicht geantwortet.

Guzman betreibt das Verfahren gegen Pinochet wegen Anstiftung und Beihilfe zum Mord an 57 Regimegegnern durch eine Todesschwadron kurz nach dem Militärputsch vom September 1973. Wegen weiterer 18 Opfer dieser so genannten «Karawane des Todes», die bis heute verschwunden sind, hatte Guzman Anklage wegen Entführung erhoben.

(sda)

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