«Politik darf sich nicht in Justiz einmischen»

publiziert: Freitag, 7. Sep 2007 / 18:02 Uhr / aktualisiert: Freitag, 7. Sep 2007 / 19:29 Uhr

Bern - Bundesbern kommt nicht zur Ruhe: Zwei Tage nach der Veröffentlichung des GPK-Berichtes zum Fall Roschacher kritisierte Subkommissionspräsidentin Meier-Schatz die SVP-Reaktion scharf. Die SVP wiederum schoss zurück und dachte laut über eine PUK nach.

Jeder und jede in der Bevölkerung müsse gleich behandelt werden.
Jeder und jede in der Bevölkerung müsse gleich behandelt werden.
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Die SVP missachte die politischen Institutionen, sagte Nationalrätin Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG), die die Subkommission EJPD präsidiert. Dass eine Bundesratspartei eine vom Parlament eingesetzte Aufsichtsinstanz verhöhne, «ist in einer demokratischen Gesellschaft ein Problem».

Zudem wehrte sie sich gegen die Komplottvorwürfe. Bundesrat Christoph Blocher habe dieses Wort ins Spiel gebracht, sagte Meier-Schatz. Sie habe diesen Begriff von Anfang an zurückgewiesen. Die Feststellung im Bericht, dass die Gewaltenteilung missachtet wurde, sei allerdings von staatspolitischer Tragweite.

Parlamentarische Untersuchungskommission?

Auf die Details des Berichtes mochte die SVP weiterhin nicht eingehen. Die Bundeshausfraktion schalt den Bericht jedoch als unvollständig und einseitig abgefasst. Sie fordert eine dringliche Debatte über Auftrag und Arbeitsweise der GPK.

Die SVP ziehe in Erwägung, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zu beantragen. Diese soll untersuchen, «wie in Verwaltung und Behörden systematisch gegen die SVP und gegen Bundesrat Blocher gearbeitet wird».

Die politische Aufarbeitung wird derweil schon vorgespurt: Die FDP-Fraktion regte eine dringliche Debatte über die Gewaltentrennung an. Die SP verlangte, dass die GPK alles unternimmt, um ihre Untersuchung noch vor den Wahlen abzuschliessen.

Die Grünen sehen sich durch die Schlussfolgerungen des Berichtes in ihrer Haltung bestätigt, dass «Bundesrat Blocher untragbar» sei. Wegen der Medienartikel, in denen in den letzten Wochen über den Inhalt des Berichts spekuliert wurde, hat die GPK eine Strafanzeige wegen Indiskretionen eingereicht.

Bundesanwalt muss unabhängig arbeiten

Zum GPK-Bericht zum Fall Blocher-Roschacher hat sich auch Staatsrechtler Thomas Fleiner geäussert. «Blocher darf sich nicht als Vorgesetzter des Bundesanwaltes aufführen», sagte Fleiner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Der Bundesanwalt müsse unabhängig arbeiten können. Der Vergleich mit der Privatwirtschaft, wie ihn Blocher mache, sei bei der Justiz nicht zulässig.

«Wenn sich die Politik in die Justiz einmischt, verliert die Bevölkerung das Vertrauen in das Recht.» Jeder und jede müsse gleich behandelt werden und da dürfe nicht der Anschein erweckt werden, die Politik mische sich in ursprünglich rechtliche Fragen ein. Das sei laut dem Inhalt des GPK-Bericht geschehen.

«Die Öffentlichkeit darf sich so etwas nicht bieten lassen.» Laut Fleiner sind die Sanktionsmöglichkeiten gegen einen Bundesrat allerdings gering. Welche politischen Konsequenzen der Bericht habe, sei schwer vorausszusagen.

(smw/sda)

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