Kanton verteilt Bewerber auf Unterkünfte

Polizei räumt Asyl-Protestcamp in Solothurn

publiziert: Dienstag, 13. Aug 2013 / 10:03 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 13. Aug 2013 / 14:34 Uhr
Vor dem Bahnhof Solothurn machten sich die Asylbewerber breit. (Archivbild)
Vor dem Bahnhof Solothurn machten sich die Asylbewerber breit. (Archivbild)

Solothurn - Die Polizei hat am Dienstagmorgen das Camp von zehn Asylbewerbern vor dem Bahnhof Solothurn aufgelöst. Der Kanton verteilte die Männer auf verschiedene Unterkünfte. Die Asylbewerber hatten seit Freitag gegen die Unterbringung in einer Zivilschutzanlage protestiert.

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Die Asylbewerber wurden gemäss Angaben der Solothurner Kantonspolizei um 5 Uhr abgeholt. Die zehn Männer hätten keinen Widerstand geleistet.

Die Räumung wurde gemäss Polizei auch zum Schutz der Asylbewerber vollzogen. Die sanitäre Situation auf dem Platz sei nicht optimal gewesen. Um Konfliktsituationen zu verhindern, gab das kantonale Amt für soziale Sicherheit (ASO) der Polizei den Auftrag, das Protestcamp zu beenden.

Im Laufe des Tages verteilte das ASO die Asylbewerber auf verschiedene Unterkünfte. Das Wichtigste sei gewesen, die Gruppe auseinander zu nehmen, sagte ASO-Chefin Claudia Hänzi im Solothurner Regionalsender Radio 32.

Die Männer seien zur Mehrheit einzeln den Unterkünften zugeteilt worden, um weitere Aktionen möglichst zu vermeiden. Die Unterkünfte weisen gemäss Hänzi keinen höheren Standard auf als die unterirdische Zivilschutzanlage in Kestenholz SO.

Camping auf dem Bahnhofplatz

Die Asylbewerber waren am vergangenen Freitag nach Kestenholz bei Oensingen verlegt worden. Sie lehnten die Unterbringung jedoch ab und campierten seither mit Sack und Pack auf einem Platz vor dem Bahnhof Solothurn.

Sie wollten damit gegen die angeblich unwürdige Situation in der Zivilschutzanlage protestieren. Es handle sich um ein «menschenunwürdiges Loch», machten die Asylbewerber geltend.

ASO-Chefin bezeichnete es als «sehr bedauerlich», dass diese Leute dem ganzen Asylwesen und Personen, die sich korrekt verhalten würden, geschadet hätten.

Der Kanton hatte am Wochenende versucht, im Gespräch mit den Protestierenden eine Lösung zu finden und Alternativen anzubieten. Diese wurden jedoch abgelehnt.

Kanton prüfte Zivilschutzanlage

Die 1700-Seelen-Gemeinde Kestenholz hatte die Zivilschutzunterkunft für die Asylbewerber für rund 20'000 Franken herrichten lassen. Unter anderem wurden Duschkabinen sowie ein Boiler für Warmwasseraufbereitung eingebaut.

Die Küche wurde aufgerüstet sowie eine Sofagruppe und ein TV-Gerät mit Grossbildschirm wurden aufgestellt. Das ASO hatte die Unterkunft begutachtet und als zumutbar befunden.

Zwei Asylbewerber befinden sich seit Freitag in der Unterkunft. Sie hatten sich nicht am Protest beteiligt.

(bg/sda)

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Die Zivilschutzanlage sei ein «menschenunwürdiges Loch», heisst es auf einem Informationsblatt der Asylsuchenden. (Symbolbild)
Baugesetz
Wenn das Baugesetz für diese Situation massgebend ist, dürfte es dies wohl auf das Militär, den Zivilschutz, sogenannte Wohnwagen (sic!) und auch auf das Zelten auf Campingplätzen sein. Asylsuchende sind jedoch Menschen in einer Übergangssituation, nämlich vor dem Entscheid, ob die Voraussetzungen überhaupt gegeben sind, um Asyl zu gewähren. Wer sich im Gastland, das ihn vorläufig aufgenommen hat und ihm sämtliche Lebenshaltungskosten ohne Gegenleistung finanziert, so benimmt, leistet der Sache keinen guten Dienst. In weiten Kreisen der Bevölkerung macht sich Unmut breit, und ich hoffe, dass es nicht eines Tages zu einer bösen Überraschung kommt.
Baugesetz: „Wohn- und Schlafräume sind mit Fenstern zu versehen, die über dem Erdreich liegen“
Ich habe auch schon mehrmals im Militärdienst in unterirdischen Bunkern gelebt. Das letzte Mal im Spitalbunker in Mittelgösgen, nicht weit vom Atomkraftwerk entfernt. Bei einem grossen Unfall im AKW Gösgen, oder wenn dann die Russen gekommen wären, hätte dieser Bunker für uns Militärs zur Mäusefalle werden können. Es gab dort im Bunker Soldaten die es nicht aushielten, sie mussten ausquartiert werden.

Früher versorgte man Obdachlose in Zürich in unterirdischen Verliessen. Zum Beispiel in dem Luftschutzkeller unter dem Hallenbad City und dann jahrelang am Helvetiaplatz in dem unterirdischen Bunker unter dem Hof des Kanzleischulhauses. Schon damals war klar: Nach der Bauordnung der Stadt Zürich war unterirdisches Wohnen ohne Fenster klar verboten. Aber da Obdachlose quasi nicht als richtige Menschen betrachtet wurden, ignorierten die Zürcher Regierung jahrelang dieses Reglement. Erst später wurde dann Pfarrer Sieber ein oberirdisches Haus an der Gerechtigkeitsgasse, der Suneboge, zur Verfügung gestellt für seine Obdachlosen.

Heute sind unterirdischen Wohnräume ohne Fenster auch nicht erlaubt, nicht nur in Zürich. (Zürcher Planungs- und Baugesetz: „2 Wohn- und Schlafräume sind mit Fenstern zu versehen, die über dem Erdreich liegen, ins Freie führen und in ausreichendem Masse geöffnet werden können; die Fensterfläche hat wenigstens einen Zehntel der Bodenfläche zu betragen.)

Aber scheinbar gilt dieses Gesetz nicht für Unterkünfte für Asylbewerber, wie es früher in Zürich nicht für Obdachlose galt.

In Albanien wurden all die zahllosen Bunker nach dem Sturz des kommunistischen Regimes ausser Betrieb genommen. In der Schweiz sind die hunderttausenden Luftschutzkeller und die tausenden Zivilschutzanlagen, aus der Zeit der Paranoia des Kalten Krieges, immer noch bereit, für den Fall wenn die neuen Feinde kommen, heute aus Ländern wo Frauen Kopftücher tragen. (Es würde zwar Wochen brauchen bis diese Luftschutzbunker vom all dem Gerümpel der dort gelagert wird ausgeräumt wären).

Jetzt offensichtlich scheinen diese Bunker zur Verstauung von Asylbewerbern „akzeptabel“ zu sein, wie früher für die Obdachlosen von Pfarrer Sieber an der Stauffacherstrasse am Helvetiaplatz in Zürich. Zu erinnern ist: Innert kurzer Zeit könnte man, wie bei Tunnelgrossbaustellen, Wohn-Container für die Asylbewerber beschaffen, in unserem der Humanität, dem Pestalozzi und Dunant verpflichteten Land. In diesem reichen Land, wo man über 500‘000 Zweitwohnungsbesitzer zählt, Zweitwohnungen und Ferienhäuschen die den grössten Teil des Jahres leer stehen.
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