Geschützte Fotos

Porno-Industrie verklagt Tumblr

publiziert: Donnerstag, 10. Mai 2012 / 16:10 Uhr

Los Angeles - Der Porno-Vertrieb Perfect 10 verklagt den Microblogging-Dienst Tumblr wegen Usern, die urheberrechtlich geschützte Fotos auf ihren Seiten veröffentlichen.

Tumblr ist eigentlich lediglich dazu verpflichtet, Bilder nach Aufforderung zu entfernen. Perfect 10 argumentiert jedoch, dass mehrere Ermahnungen ignoriert wurden. Fünf Mio. Dollar Schadenersatz verlangt der Porno-Produzent von Tumblr. Gewinnt Perfect 10 vor Gericht, könnte die Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Angebote haben, die geschützte Fotos verteilen.

Laut Perfect 10 ermöglicht Tumblr seinen Kunden, urheberrechtlich geschütztes Material anzuzeigen und zu verteilen. Das ist laut US-Recht an sich noch kein Problem für Tumblr. Der Digital Millennium Copyright Act sieht vor, dass Internet-Plattformen ihren Inhalt nicht proaktiv überwachen müssen. Geschützte Werke sind aber nach Aufforderung der Rechteinhaber zu entfernen. Perfecct-10-Präsident John Maloney gibt an, dass er sechs Aufforderungen mit Bitte auf Entfernung von mehr als 200 Bildern an Tumblr geschickt hat. Perfect 10 macht Tumblr nun vor Gericht für die Untätigkeit verantwortlich.

Die Entscheidung im Tumblr-Porno-Prozess könnte auch Auswirkungen auf andere Fälle, in denen rechtlich geschützte Fotos ohne Erlaubnis verwendet werden, haben.

Wirklichkeit überrollt Recht

«Faktisch gibt es viele Verstösse. Es passieren auch immer wieder Abmahnungen, aber momentan überrollt die Netzwirklichkeit das Urheberrecht. Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass technische Entwicklungen rechtliche Reformen notwendig machen. Auch die Leerkassettenabgabe war eine solche Reaktion», so Karl. Momentan werden diverse Möglichkeiten zur Anpassung des Urheberrechts diskutiert. «Es muss eine klare Rechtslage geschaffen werden. Für manche Fälle, wie etwa die Fotonutzung auf Blogs, wird kaum ein Weg an einer Flatrate vorbeiführen», erklärt Karl.

Ein Allheilmittel ist das aber nicht. «Es muss eine Grenze geben. Das Posten ganzer Filme im Internet etwa kann durch eine Flatrate nicht kompensiert werden. Wird die wirtschaftliche Nutzung der Rechteinhaber eingeschränkt, müssen diese weiterhin die Möglichkeit haben, rechtliche Schritte einzuleiten, um ihre Ansprüche zu wahren», sagt der Experte.

(bert/pte)

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