Positive Erfahrungen mit neuem Jugendstrafrecht

publiziert: Mittwoch, 17. Sep 2008 / 14:39 Uhr

Luzern - Das seit 2007 geltende Jugendstrafrecht hat sich bewährt. Einzelne Korrekturen sind nach Ansicht der Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege nötig. Prekär ist aber, dass vor allem in der Romandie und im Tessin die Plätze für den Massnahmenvollzug fehlen.

Man habe eine Spezialgesetzgebung für Jugendliche und nicht einfach ein «Mini- Erwachsenenrecht» geschaffen.
Man habe eine Spezialgesetzgebung für Jugendliche und nicht einfach ein «Mini- Erwachsenenrecht» geschaffen.
Die Schweizerische Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege (SVJ) hat am Mittwoch in Luzern ihre Jahrestagung eröffnet. An einer Medienkonferenz zum Auftakt zog SVJ-Präsident Dieter Hebeisen eine positive Bilanz über das neue Jugendstrafgesetz (JStG). Das Ausland beneide uns dafür. Gewisse Retouchen seien notwendig, doch müsse man Schnellschüsse vermeiden.

Dass für den Massnahmenvollzug heute neu eine Alterslimite von 22 Jahren gilt, bedauert Hebeisen. Er möchte in speziellen Fällen wieder die Möglichkeit, die Massnahmen bis zum Alter von 25 Jahren weiterzuführen.

Kritisiert wird vom SVJ-Präsidenten auch ein gewisser Formalismus im neuen Recht. Es sei komplizierter geworden und viele Jugendliche könnten mit dem Vorgehen bei Verfahren und ihren Ausdrücken (z.B. «förmliche Ermahnung») nichts anfangen. Auch sei der Dualismus zwischen Massnahmen und Strafe noch nicht austariert.

Fehlende Plätze für Massnahmen

Prekärer wird es bei den von der Gesetzgebung vorgeschriebenen Einrichtungen für den Massnahmenvollzug. Vor allem in der Westschweiz und im Tessin besteht ein grosser Nachholbedarf. Dass die nötigen Plätze nicht vorhanden sind, wirkt sich negativ auf die Rechtssprechung aus, weil man unter Umständen auf weniger geeignete Lösungen - etwa Freiheitsstrafen - ausweichen muss.

Der genaue Bedarf an Plätzen kann laut Hebeisen nicht beziffert werden. Klar sei nur, dass es zu wenig gibt und man rasch handeln müsse, auch wenn der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorgesehen habe. In der Westschweiz gibt es inzwischen ein Konkordat für ein Projekt im Kanton Waadt, doch ist die Finanzierung noch nicht geregelt.

Kein «Mini-Erwachsenenrecht»

Trotz dieser Mängel bleibt die Einschätzung des neuen JStG durch den SVJ-Präsidenten positiv. Das System bewähre sich. Man habe eine Spezialgesetzgebung für Jugendliche und nicht einfach ein «Mini- Erwachsenenrecht» geschaffen. Mit ihm werde der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht auf Bundesebene festgehalten.

Die Urteil würden so auf die Persönlichkeit des Täters abgestimmt, nicht auf die Tat, sagte Hebeisen. Falsch sei seiner Meinung nach der heutige Ruf nach schärferen Urteilen und nach dem «Wegsperren». Anders als bei Erwachsenen, sei es bei Jugendlichen leichter, sie zu einer positiven Entwicklung zu bewegen.

Grosse Bedeutung hat für Hebeisen auch das Beschleunigungsgebot, die Notwendigkeit sofort zu intervenieren und nicht erst nach Jahren. Rund 90 Prozent aller Fälle werden heute innert zwei Monaten behandelt.

(fest/sda)

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