Postgasse-Prozess: Verteidigung gegen Zuchthausstrafe

publiziert: Freitag, 24. Jun 2005 / 18:19 Uhr

Bern - Im Berner Postgasse-Prozess haben die Verteidiger eine Einweisung ihrer Klienten in eine Arbeitserziehungsanstalt gefordert.

Der Verteidiger macht darauf aufmeksam, dass die Männer Hilfe bräuchten.
Der Verteidiger macht darauf aufmeksam, dass die Männer Hilfe bräuchten.
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Der Staatsanwalt hatte am Vortag Zuchthausstrafen zwischen neun und zwölf Jahren verlangt.

Die jungen Männer bräuchten enge sozialpädagogische Betreuung und Führung, damit sie sozialisiert werden könnten, machten die Verteidiger geltend.

"Wer kommt da wieder raus?

Schicke das Gericht die jungen Männer ins Zuchthaus, sei ihm der Applaus der Öffentlichkeit sicher, aber "dann müssen wir uns fragen welche Menschen mit dreissig wieder herauskommen" sagte der Verteidiger des mutmasslichen Haupttäters, eines 23-jährigen Schweizers.

Vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung wollten die Verteidiger nichts wissen, stattdessen plädierten sie unter anderem auf Raub oder Angriff. Man dürfe nicht von der Schwere der Verletzungen des Opfers einfach auf einen Tötungsvorsatz schliessen.

Persönliche Defizite

Verschiedene Verteidiger machten geltend, dass der grösste Gewaltexzess vom mutmasslichen Haupttäter ausgegangen sei. Dessen Verteidiger schilderte ihn als jungen Mann mit grossen persönlichen Defiziten.

Das Schlusswort hatten die vier Angeklagten, die sich alle bei ihren Opfern und deren Angehörigen entschuldigten.

Sie hofften insbesondere, dass sich der Berner Historiker wieder erhole und ein Leben ohne Angst und Schmerzen führen könne. Der Staatsanwalt blieb bei seinen Anträgen. Der Anwalt der Privatkläger forderte neun bis 13 Jahre Zuchthaus.

Am 11. Mai 2003 hatten sieben damals 18- bis 21-jährige Hip-Hopper um zwei Uhr früh einen zufällig vorbeifahrenden Mann in der Berner Postgasse vom Fahrrad gerissen und mit Faustschlägen und Fusstritten lebensgefährlich verletzt. Der Berner Historiker überlebte nur knapp.

Drei damals minderjährige Täter wurden bereits von einem Jugendgericht verurteilt.

(bsk/sda)

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