Presserat prüft Medienverhalten im Fall Lucie

publiziert: Freitag, 13. Mrz 2009 / 12:41 Uhr / aktualisiert: Freitag, 13. Mrz 2009 / 16:28 Uhr

Bern - Der Presserat will von sich aus prüfen, ob es ethisch vertretbar war, dass mehrere Medien Foto und Namen des geständigen Täters im Tötungsdelikt Lucie veröffentlicht haben. Die Medien sind laut dem Gremium verpflichtet, jeden Fall kritisch zu prüfen.

Die Aargauer Behörden hatten am Donnerstag das Bild und den Namen des Täters freigegeben.
Die Aargauer Behörden hatten am Donnerstag das Bild und den Namen des Täters freigegeben.
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In früheren Fällen nahm der Presserat zur Namensnennung in den Medien eine restriktive Haltung ein, wie er in einer Mitteilung schrieb. Aufgrund der Vorkomnisse der letzten Tage beantragt das Präsidium dem Presserat, den Fall von sich aus aufzugreifen und dazu eine Stellungnahme zu verfassen.

Auch wenn Strafverfolgungsbehörden einen Namen zur Veröffentlichung freigeben, müssten die Medien in jedem Einzelfall prüfen, ob die Nennung auch gerechtfertigt sei, hält der Presserat fest. Dies gelte selbst bei einer impliziten Aufforderung der Behörden, das Bild zu veröffentlichen.

Täter in Psychiatrischer Klinik

Die Aargauer Behörden hatten am Donnerstag das Bild und den Namen des geständigen Täters im Tötungsdelikt Lucie freigegeben. Die Polizei wollte auf diesem Weg weitere Mädchen und Frauen ausfindig machen, die vom 25-Jährigen angesprochen worden waren. Zahlreiche Medien veröffentlichten darauf das Bild und den Namen des Mannes.

Der geständige Mann ist inzwischen von der Psychiatrischen Klinik Königsfelden im Kanton Aargau an einen unbekannten Ort verlegt worden. Dort werde er in einem Einzelraum untergebracht und rund um die Uhr überwacht. Er befand sich seit Montag in der geschlossenen Station der Klinik.

Der Schweizer sei aus Sicherheitsgründen verlegt worden, hiess es. Er brauche weiterhin medizinische Betreuung. Der 25-Jährige ist kokain- und alkoholsüchtig.

(tri/sda)

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