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Knatsch an der Uni Zürich
Professorin Ritzmann in Affäre Mörgeli angeklagt
publiziert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 10:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 19. Jun 2014 / 14:53 Uhr
Affäre Mörgeli zieht weitere Kreise.
Zürich - Die Zürcher Titularprofessorin Iris Ritzmann muss sich wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen ihren Ehemann stellte die Staatsanwaltschaft dagegen ein.
Die Staatsanwaltschaft I hat gegen die ehemalige wissenschaftliche Mitarbeitern des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich (MHIZ) Anklage erhoben, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Sie soll einen Journalisten des «Tages-Anzeigers» mit vertraulichen Informationen versorgt haben.
Konkret soll sie laut Staatsanwaltschaft dem Journalisten den noch unter Verschluss gehaltenen Bericht über die Objektsammlung des Medizinhistorischen Museums (den so genannten Jütte-Bericht) und den nicht freigegebenen Akademischen MHIZ-Bericht 2011 zugänglich gemacht haben.
Zudem habe sie ihm ihre persönlichen Zugangsdaten für diverse geschützte Uni-Datenbanken verraten. Und sie habe ihm erst noch interne Informationen über Sitzungen zum Thema Mörgeli sowie Informationen über weitere interne Vorgänge per E-Mail zugespielt. Die Indiskretionen brachten die «Affäre Mörgeli» ins Rollen.
Gerichtstermin ist Ritzmann willkommen
Ritzmann selbst hat die Vorwürfe stets bestritten. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte sie, für sie sei die bevorstehende Gerichtsverhandlung kein «Müssen», sondern ein «Dürfen». Sie sei erleichtert, dass sie nun endlich Gelegenheit erhalte, vor einem unparteiischen Gremium ihre Sicht der Dinge darzulegen. Monatelang sei unklar gewesen, ob es überhaupt zur Anklageerhebung komme.
Unschön verlief gemäss Ritzmanns Schilderung die Information durch die Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung: Entgegen dem Versprechen, sie 24 Stunden im Voraus zu informieren, habe sie erst am Donnerstag zeitgleich mit den Medien per E-Mail davon erfahren. Sie war gerade unterwegs und konnte ihre Mails nicht abrufen. So habe sie es «schlussendlich aus den Medien erfahren».
Verfahren gegen Ehemann eingestellt
Das Verfahren gegen Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, wie Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage bestätigte.
Auch gegen ihn wurde wegen der Weitergabe der zwei Berichte an den «TA»-Journalisten ermittelt. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses habe ihm jedoch «nicht anklagegenügend nachgewiesen werden können», heisst es in der Mitteilung.
Den ebenfalls am MHIZ tätigen Wolff hatte die Universität bis zum Abschluss des Strafverfahrens freigestellt. Da dieses mit der Einstellung nun abgeschlossen sei, werde auch die Freistellung aufgehoben, sagte Uni-Kommunikationschef Beat Müller zur Nachrichtenagentur sda.
Wo Wolff genau arbeiten werde, sei zurzeit noch offen. Laut Ritzmann will ihr Ehemann mit Sicherheit wieder an die Uni zurück, sei er doch Wissenschaftler durch und durch. Mit dem neuen Rektor blase dort zudem ein anderer Wind.
Ebenfalls eingestellt hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen die Eheleute Ritzmann/Wolff, bei dem es um eine Indiskretion zu Gunsten eines «Sonntag»-Journalisten ging: Die beiden waren beschuldigt worden, ihm die bevorstehende Entlassung von Mörgeli als Kurator des MHIZ-Museums «gesteckt» zu haben.
Den beiden hätten aber keine Kontakte zu Journalisten des «Sonntag» nachgewiesen werden können, heisst es in der Mitteilung. Das Verfahren werde jetzt gegen «Unbekannt» weitergeführt.
Zahlreiche Verfahren hängig
Mehrere weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli sind noch hängig: Christoph Mörgeli hat seinen ehemaligen Chef Flurin Condrau wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Die notwendige Ermächtigung des Obergerichts zur Verfahrenseröffnung gegen den kantonalen Angestellten Condrau steht noch aus.
Ebenfalls wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt wird gegen Mörgeli selbst. Auch hier geht es um die Veröffentlichung von Informationen aus dem Jütte-Bericht.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat sich zudem mit Vorwürfen der Amtsgeheimnisverletzung durch die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin zu befassen. Angezeigt worden war sie von Mörgeli.
Die Vorab-Veröffentlichung des noch nicht freigegebenen Berichts der Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats zu den Vorgängen rund um das MHIZ und Mörgeli durch die «Sonntagszeitung» am Pfingstsonntag hat ebenfalls Strafanzeigen nach sich gezogen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt erstens gegen die Zeitung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen und zweitens gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses - irgendwer musste der Sonntagszeitung den Bericht zugespielt haben.
Seit Spätsommer 2012
Die Affäre Mörgeli schwelt seit Spätsommer 2012. Damals hatte der «TA» Missstände am MHIZ-Museum bekannt gemacht für die Kurator Christoph Mörgeli verantwortlich sei. Dieser wies die Vorwürfe zurück. Er sah - und sieht sich noch heute - als Opfer politischer Intrigen: Weil er SVP-Politiker ist, habe man ihn weg haben wollen.
Im Zuge der Affäre, die immer weitere Kreise zog, wurden Mörgeli und Ritzmann entlassen. Im Zusammenhang mit der Entlassung Mörgelis geriet auch Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) schwer unter Beschuss. Die Aufsichtskommission wirft ihr im Bericht Kompetenzüberschreitung vor. Aeppli selbst weist die Vorwürfe zurück.
Konkret soll sie laut Staatsanwaltschaft dem Journalisten den noch unter Verschluss gehaltenen Bericht über die Objektsammlung des Medizinhistorischen Museums (den so genannten Jütte-Bericht) und den nicht freigegebenen Akademischen MHIZ-Bericht 2011 zugänglich gemacht haben.
Zudem habe sie ihm ihre persönlichen Zugangsdaten für diverse geschützte Uni-Datenbanken verraten. Und sie habe ihm erst noch interne Informationen über Sitzungen zum Thema Mörgeli sowie Informationen über weitere interne Vorgänge per E-Mail zugespielt. Die Indiskretionen brachten die «Affäre Mörgeli» ins Rollen.
Gerichtstermin ist Ritzmann willkommen
Ritzmann selbst hat die Vorwürfe stets bestritten. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte sie, für sie sei die bevorstehende Gerichtsverhandlung kein «Müssen», sondern ein «Dürfen». Sie sei erleichtert, dass sie nun endlich Gelegenheit erhalte, vor einem unparteiischen Gremium ihre Sicht der Dinge darzulegen. Monatelang sei unklar gewesen, ob es überhaupt zur Anklageerhebung komme.
Unschön verlief gemäss Ritzmanns Schilderung die Information durch die Staatsanwaltschaft über die Anklageerhebung: Entgegen dem Versprechen, sie 24 Stunden im Voraus zu informieren, habe sie erst am Donnerstag zeitgleich mit den Medien per E-Mail davon erfahren. Sie war gerade unterwegs und konnte ihre Mails nicht abrufen. So habe sie es «schlussendlich aus den Medien erfahren».
Verfahren gegen Ehemann eingestellt
Das Verfahren gegen Ritzmanns Ehemann Eberhard Wolff hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, wie Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage bestätigte.
Auch gegen ihn wurde wegen der Weitergabe der zwei Berichte an den «TA»-Journalisten ermittelt. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses habe ihm jedoch «nicht anklagegenügend nachgewiesen werden können», heisst es in der Mitteilung.
Den ebenfalls am MHIZ tätigen Wolff hatte die Universität bis zum Abschluss des Strafverfahrens freigestellt. Da dieses mit der Einstellung nun abgeschlossen sei, werde auch die Freistellung aufgehoben, sagte Uni-Kommunikationschef Beat Müller zur Nachrichtenagentur sda.
Wo Wolff genau arbeiten werde, sei zurzeit noch offen. Laut Ritzmann will ihr Ehemann mit Sicherheit wieder an die Uni zurück, sei er doch Wissenschaftler durch und durch. Mit dem neuen Rektor blase dort zudem ein anderer Wind.
Ebenfalls eingestellt hat die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen die Eheleute Ritzmann/Wolff, bei dem es um eine Indiskretion zu Gunsten eines «Sonntag»-Journalisten ging: Die beiden waren beschuldigt worden, ihm die bevorstehende Entlassung von Mörgeli als Kurator des MHIZ-Museums «gesteckt» zu haben.
Den beiden hätten aber keine Kontakte zu Journalisten des «Sonntag» nachgewiesen werden können, heisst es in der Mitteilung. Das Verfahren werde jetzt gegen «Unbekannt» weitergeführt.
Zahlreiche Verfahren hängig
Mehrere weitere Verfahren im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli sind noch hängig: Christoph Mörgeli hat seinen ehemaligen Chef Flurin Condrau wegen mehrfacher Amtsgeheimnisverletzung angezeigt. Die notwendige Ermächtigung des Obergerichts zur Verfahrenseröffnung gegen den kantonalen Angestellten Condrau steht noch aus.
Ebenfalls wegen Amtsgeheimnisverletzung ermittelt wird gegen Mörgeli selbst. Auch hier geht es um die Veröffentlichung von Informationen aus dem Jütte-Bericht.
Die Berner Staatsanwaltschaft hat sich zudem mit Vorwürfen der Amtsgeheimnisverletzung durch die Zürcher CVP-Nationalrätin Kathy Riklin zu befassen. Angezeigt worden war sie von Mörgeli.
Die Vorab-Veröffentlichung des noch nicht freigegebenen Berichts der Aufsichtskommission des Zürcher Kantonsrats zu den Vorgängen rund um das MHIZ und Mörgeli durch die «Sonntagszeitung» am Pfingstsonntag hat ebenfalls Strafanzeigen nach sich gezogen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt erstens gegen die Zeitung wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen und zweitens gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses - irgendwer musste der Sonntagszeitung den Bericht zugespielt haben.
Seit Spätsommer 2012
Die Affäre Mörgeli schwelt seit Spätsommer 2012. Damals hatte der «TA» Missstände am MHIZ-Museum bekannt gemacht für die Kurator Christoph Mörgeli verantwortlich sei. Dieser wies die Vorwürfe zurück. Er sah - und sieht sich noch heute - als Opfer politischer Intrigen: Weil er SVP-Politiker ist, habe man ihn weg haben wollen.
Im Zuge der Affäre, die immer weitere Kreise zog, wurden Mörgeli und Ritzmann entlassen. Im Zusammenhang mit der Entlassung Mörgelis geriet auch Bildungsdirektorin Regine Aeppli (SP) schwer unter Beschuss. Die Aufsichtskommission wirft ihr im Bericht Kompetenzüberschreitung vor. Aeppli selbst weist die Vorwürfe zurück.
(jz/sda)
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