Prominenten-Kinder sind laut deutschem Bundesgerichtshof geschützt

publiziert: Donnerstag, 6. Mai 2004 / 14:08 Uhr

Karlsruhe - Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz von Prominentenkindern vor Bild-Veröffentlichungen gestärkt. Über diese dürfe nicht im selben Umfang berichtet werden wie über die Eltern, lautet das veröffentlichte Urteil.

Darin gab der BGH der Tochter von Caroline von Hannover, Charlotte Casiraghi, in einem Streit mit der Zeitschrift Echo der Frau im Wesentlichen Recht. Das Blatt hatte vor zwei Jahren ein Foto von Charlotte Casiraghi veröffentlicht, das die damals 15-Jährige zusammen mit ihrer Mutter bei einem Gala-Abend zeigte.

Der Text befasste sich aber nicht mit dem Gala-Abend, sondern nur mit dem Aussehen der jungen Frau (Die ganze Welt feiert ihre Schönheit). Der Text wurde bereits rechtskräftig untersagt.

Nach Urteil des BGH darf die Presse zwar auch Fotos von Begleitern äusserst prominenter Zeitgenossen verbreiten, wenn beide gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten. Das gelte aber nicht, wenn ein Foto nur der Illustration eines Artikels diene, der sich ausschliesslich mit persönlichen Angelegenheiten beschäftige.

Damit wäre zwar wohl ein Bericht mit Foto über den Gala-Abend zulässig gewesen. Da sich Echo der Frau aber fast nur mit dem Aussehen und den angeblichen Gedanken der 15-Jährigen beschäftigt habe, sei das Persönlichkeitsrecht der - zudem minderjährigen und daher besonders schutzbedürftigen - Klägerin verletzt.

Der deutsche Bundesgerichtshof fügte an, dass eine spätere Veröffentlichung des Fotos im Zusammenhang mit einem anderen zeitgeschichtlichen Ereignis immerhin denkbar sei.

(fest/sda)

.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem eigenen Mofa frühzeitig viele Erfahrungen im Strassenverkehr.
Der Jugendliche sammelt durch das Fahren mit dem ...
Publinews Jugendliche schätzen Aktivität und Mobilität. Statt ständig auf Eltern oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen zu sein, lohnt es sich, über den Besitz eines eigenen Mofas nachzudenken. Schliesslich bietet es mehr Flexibilität und Unabhängigkeit. mehr lesen  
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung ... mehr lesen  
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um ... mehr lesen  
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Sa So
Zürich 1°C 7°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen trüb und nass
Basel 3°C 9°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
St. Gallen 1°C 5°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig starker Schneeregen immer wieder Schnee
Bern -1°C 7°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen wechselnd bewölkt, Regen
Luzern 2°C 7°C trüb und nassleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt, Regen trüb und nass
Genf 0°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 16°C freundlichleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig wolkig, aber kaum Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten