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Gerichtsverhandlung
Prozess gegen Radarmörder nach zehn Minuten vertagt
publiziert: Donnerstag, 17. Aug 2000 / 15:51 Uhr
Fulda - Ohne ein Wort des Angeklagten ist am Donnerstag in Fulda der Prozess gegen den so genannten «Radarmörder» zehn Minuten nach Beginn vertagt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Busfahrer aus
Halle Mord an einem Polizisten vor. Er soll den 41-jährigen
Beamten im vergangenen Januar während einer Radarkontrolle
in Hessen an der A 4 bei Kirchheim heimtückisch getötet und
dessen Kollegen verletzt haben. Die Vertagung wurde nach
Angaben des Verteidigers beschlossen, weil das hohe
Medienaufgebot im Gerichtssaal für den Angeklagten
psychisch zu belastend gewesen sei.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Fulda soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. Der Verteidiger sagte vor Journalisten, sein Mandant werde sich im Verlauf des Verfahrens äußern und bei seiner Aussage bleiben, dass die «Wahnsinnstat» nicht geplant gewesen sei. Der 46-Jährige hatte bei seiner Vernehmung angegeben, am 18. Januar während einer Radarkontrolle den Polizisten «versehentlich erschossen» zu haben.
Er habe aus Angst um seinen Arbeitsplatz die Polizeibeamten mit Waffengewalt zur Herausgabe des Radarfilms zwingen wollen. Laut Anklageschrift war der Täter, der illegal Waffen besessen haben soll, am 18. Januar auf der Autobahn A 4 zunächst von einer mobilen Radaranlage geblitzt worden, dann zurückgefahren, um die Kontrollstelle auszuspähen. Er ging zu Fuß zu dem zivilen Kleinbus mit den beiden Polizisten, täuschte im Gespräch eine Autopanne vor und schoss dann laut Anklage ohne Vorwarnung mit einer Pistole auf den Beamten auf dem Fahrersitz.
Der Polizist aus Heringen im Kreis Hersfeld-Rotenburg wurde ins Herz getroffen und war sofort tot. Die durchschlagende Kugel verletzte den zweiten Beamten am Unterarm, bevor er sich aus dem Fahrzeug fallen lassen und verstecken konnte.
Der Busfahrer wurde knapp zwei Wochen später an seinem Arbeitsort Frankfurt am Main gefasst. Nach der Tat war festgestellt worden, dass der Mann zwar auf einem «Vorfilm» zur Einjustierung abgebildet war, aber keinen Bußgeldbescheid erhalten hätte, weil solche Aufnahmen juristisch nicht verwertbar sind. Der angeschossene Beamte sagte vor Prozessbeginn zu Journalisten, der Angeklagte habe nur etwa 20 bis 30 Sekunden mit ihnen gesprochen und habe «sofort geschossen», als sein Kollege die Autotür geöffnet habe. Er habe nicht den Radarfilm verlangt, wie er später zu Protokoll gegeben habe. Nach Angaben des Anwalts des Busfahrers hat der Täter wiederholt «sein Mitleid ausgedrückt» und gesagt, er habe «schwere Schuld auf sich geladen». Eine persönliche Entschuldigung an das Opfer und die Hinterbliebenen habe es aber nicht gegeben. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer Peter Krisch sagte, der Verteidiger habe ihn schon vor Prozessbeginn unterrichtet, dass sich sein Mandant nicht äußern werde.
Die Verhandlung vor dem Landgericht Fulda soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden. Der Verteidiger sagte vor Journalisten, sein Mandant werde sich im Verlauf des Verfahrens äußern und bei seiner Aussage bleiben, dass die «Wahnsinnstat» nicht geplant gewesen sei. Der 46-Jährige hatte bei seiner Vernehmung angegeben, am 18. Januar während einer Radarkontrolle den Polizisten «versehentlich erschossen» zu haben.
Er habe aus Angst um seinen Arbeitsplatz die Polizeibeamten mit Waffengewalt zur Herausgabe des Radarfilms zwingen wollen. Laut Anklageschrift war der Täter, der illegal Waffen besessen haben soll, am 18. Januar auf der Autobahn A 4 zunächst von einer mobilen Radaranlage geblitzt worden, dann zurückgefahren, um die Kontrollstelle auszuspähen. Er ging zu Fuß zu dem zivilen Kleinbus mit den beiden Polizisten, täuschte im Gespräch eine Autopanne vor und schoss dann laut Anklage ohne Vorwarnung mit einer Pistole auf den Beamten auf dem Fahrersitz.
Der Polizist aus Heringen im Kreis Hersfeld-Rotenburg wurde ins Herz getroffen und war sofort tot. Die durchschlagende Kugel verletzte den zweiten Beamten am Unterarm, bevor er sich aus dem Fahrzeug fallen lassen und verstecken konnte.
Der Busfahrer wurde knapp zwei Wochen später an seinem Arbeitsort Frankfurt am Main gefasst. Nach der Tat war festgestellt worden, dass der Mann zwar auf einem «Vorfilm» zur Einjustierung abgebildet war, aber keinen Bußgeldbescheid erhalten hätte, weil solche Aufnahmen juristisch nicht verwertbar sind. Der angeschossene Beamte sagte vor Prozessbeginn zu Journalisten, der Angeklagte habe nur etwa 20 bis 30 Sekunden mit ihnen gesprochen und habe «sofort geschossen», als sein Kollege die Autotür geöffnet habe. Er habe nicht den Radarfilm verlangt, wie er später zu Protokoll gegeben habe. Nach Angaben des Anwalts des Busfahrers hat der Täter wiederholt «sein Mitleid ausgedrückt» und gesagt, er habe «schwere Schuld auf sich geladen». Eine persönliche Entschuldigung an das Opfer und die Hinterbliebenen habe es aber nicht gegeben. Der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer Peter Krisch sagte, der Verteidiger habe ihn schon vor Prozessbeginn unterrichtet, dass sich sein Mandant nicht äußern werde.
(sda)
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