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RTVG-Ergebnis: Noch keine Beschwerden eingegangen

publiziert: Montag, 15. Jun 2015 / 17:45 Uhr
Das Resultat der RTVG-Abstimmung war eines der knappsten aller Zeiten.
Das Resultat der RTVG-Abstimmung war eines der knappsten aller Zeiten.

Bern - Trotz der hauchdünnen Annahme des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) zeichnet sich keine Nachzählung ab. Der Gewerbeverband verzichtet auf eine Abstimmungsbeschwerde. Auch beim Bundesgericht sind am Montag keine Beschwerden eingetroffen.

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Das Resultat der RTVG-Abstimmung war eines der knappsten aller Zeiten. Nur gerade 0,16 Prozent oder 3696 Stimmen Differenz gaben nach dem vorläufigen amtlichen Ergebnis den Ausschlag für das Ja.

Am Abstimmungssonntag stand eine Nachzählung der Stimmen im Raum. Gewerbeverbandsdirektor Hans-Ulrich Bigler, der die Nein-Kampagne angeführt hatte, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur sda, dass eine solche Forderung nicht ausgeschlossen sei.

Am Tag nach dem Abstimmungskrimi diskutierte Bigler mit Gewerbeverbandspräsident Jean-François Rime über das Thema und traf einen Entscheid. «Wir sehen von einer Beschwerde ab», sagte Bigler am Montag auf Anfrage. Es sei wichtig, das demokratische System und den Volksentscheid zu akzeptieren.

Für den Gewerbeverband ist die Gebührendiskussion damit aber noch lange nicht vom Tisch. Bei der kommenden Diskussion über den SRG-Leistungsumfang würden auch die Gebühren wieder zum Thema, sagte Bigler. «Mit politischen Instrumenten kommen wir aber weiter als mit einem juristischen Hickhack.»

Keine Beschwerden bei Kantonen

Auch für die Zürcher SVP-Nationalrätin und RTVG-Gegnerin Natalie Rickli ist eine Beschwerde kein Thema, wie sie mitteilte. Offen ist allerdings, ob von anderer Seite noch Beschwerde gegen den Abstimmungsausgang erhoben wird. Theoretisch kann jede Privatperson Beschwerde bei der jeweiligen Kantonsregierung führen.

Gemäss dem normalen Ablauf teilen die einzelnen Gemeinden ihre Resultate den kantonalen Stellen mit. Innerhalb von dreizehn Tagen müssen die Kantonsbehörden diese Ergebnisse prüfen und anschliessend in den amtlichen Organen publizieren. Dann gilt eine Frist für Rekurse von drei Tagen.

Nach Ablauf der Rekursfrist leiten die Kantone ihre Ergebnisse innerhalb von zehn Tagen an die Bundeskanzlei weiter. Das definitive Ergebnis wird vom Bundesrat bestätigt - allenfalls muss er noch einen Entscheid des Bundesgerichts abwarten, sofern gegen ein kantonales Ergebnis vor dieser Instanz rekurriert wurde.

Eine sda-Umfrage bei den Kantonen ergab, dass bis am Montagabend nirgends eine Abstimmungsbeschwerde eingegangen ist. Es gab auch keine Rückmeldungen, wonach Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Abstimmung festgestellt worden sind. Auch beim Bundesgericht gingen keine Beschwerden zur RTVG-Abstimmung ein, wie Sprecher Peter Josi auf Anfrage sagte.

Automatisches Nachzählen?

Die Kantonsregierungen lehnen Abstimmungsbeschwerden des Gesetzes wegen ohne nähere Prüfung ab, «wenn die gerügten Unregelmässigkeiten weder nach ihrer Art noch nach ihrem Umfang dazu geeignet waren, das Hauptresultat der Abstimmung wesentlich zu beeinflussen».

An dieser Bestimmung hielt das Parlament im vergangenen Jahr bei der jüngsten Revision des Gesetzes über die politischen Rechte fest. Es steht damit in einem gewissen Widerspruch zum Bundesgericht.

Im Nachgang der Abstimmung über die Einführung der biometrischen Pässe von 2009, die eine wahre Beschwerdeflut ausgelöste, hatte das oberste Schweizer Gericht verlangt, dass bei einem sehr knappen Abstimmungsergebnis automatisch eine Nachzählung anzuordnen sei.

Parlament hat letztes Wort

Den damaligen Unterschied von Ja- zu Nein-Stimmen von 5680 Stimmen bezeichnete es als knapp, aber nicht sehr knapp. Was ein sehr knappes Ergebnis sei, müsse das Parlament bestimmen.

Bei der ebenfalls nur um Haaresbreite ausgegangen Abstimmung über die SVP-Asylinitiative von 2002 hatten die Bundesbehörden von sich aus die Kantone zu einer Nachzählung aufgefordert. Dies, nachdem Zweifel am Einsatz von Waagen und Zählmaschinen aufgekommen waren.

Die manuellen Nachzählungen ergaben jedoch nur geringfügige Unterschiede. Die maschinellen Zählungen waren genau, die Abweichungen liessen sich auf vereinzelte Sortierfehler zurückführen.

 

(fest/sda)

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