Justiz hat wenig Chancen, Schulden einzutreiben

Raphael Huber darf die Schweiz verlassen

publiziert: Donnerstag, 27. Jul 2000 / 15:31 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 27. Jul 2000 / 17:15 Uhr

Zürich - Der ehemalige Zürcher Chefbeamte Raphael Huber, der am Mittwoch bedingt aus dem Strafvollzug entlassen wurde, darf auf sein Landgut in der Toscana zurückkehren. Der Justiz stehen wenig Möglichkeiten zur Verfügung, damit Huber seine Schulden bezahlt.

Mehr als zwei Drittel der Strafe hatte Huber verbüsst, als er am Mittwoch aus der Haft bedingt entlassen wurde. Laut Andreas Werren, Leiter des Amts für Justizvollzug, erhielt Huber keine Auflage bezüglich seines Wohnsitzes während seiner dreijährigen Probezeit, in der er sich in der Freiheit bewähren muss.
«Huber hat seinen Wohnsitz in Italien. Es gibt keine rechtliche Grundlage, ihn an die Schweiz zu binden», sagte Werren am Donnerstag auf Anfrage. Huber ist indes weiterhin verpflichtet, die Busse von 200 000 Franken sowie die Ersatzforderung von knapp 920 000 Franken zu bezahlen.
Falls der ehemalige Chefbeamte dieser Forderung nicht nachkommt, stehen der Justiz wenig Möglichkeiten offen, die Schulden einzutreiben. Zeigt Huber weiterhin keinen Willen, die Schulden bis Ende August/Anfang September zu begleichen, wird laut Werren das Amt für Justizvollzug die Zurückversetzung in den Vollzug erwägen.
Doch rechtlich, räumt Werren ein, gäbe es dafür keine gesicherte Grundlage. Huber dürfte erfolgreich dagegen rekurrieren. Mit der Auflage, die Schulden auch nach der bedingten Haftentlassung zu bezahlen, habe die Justiz nur ein «kleines Druckmittel» in der Hand.
Das Obergericht könnte gegen Huber eine Betreibung einleiten. Weil dieser aber seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist ein Verfahren sehr aufwendig und nur über den Rechtshilfeweg möglich. Sollte Huber alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, ist laut Paul Zimmermann vom Zürcher Obergericht die Chance, dass der Kanton Zürich das von Huber geschuldete Geld jemals zurückerhält, sehr gering.

(sda)

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