Raser in die Verfassung?

publiziert: Mittwoch, 28. Apr 2010 / 12:05 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 28. Apr 2010 / 16:27 Uhr
Raser können schlimme Unfälle verursachen. Jetzt will man sie stärker verantwortlich machen.
Raser können schlimme Unfälle verursachen. Jetzt will man sie stärker verantwortlich machen.

Mit der neuen Raserinitiative versucht ein überparteiliches Kommitee eines der am emotional aufgeladensten Themen der letzten Jahre in die Bundesverfassung zu bringen. Auf Grund der teils unglaublich tiefen Urteile, die nach Raserprozessen gefällt wurden, wird die Initiative verständlich.

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Zwei Jahre bedingt und 2000 Franken Busse. Soviel kostet es, in der Schweiz, wenn man mit 130 km/h auf einer Landstrasse ein Mädchen überfährt und schon mehrfach wegen Tempodelikten vorbestraft war. Dieses und ähnliche Urteile erklären, warum diese Initiative vermutlich zu Stande kommen wird, denn sie wäre eigentlich unnötig. Das Gesetz lässt in der Schweiz hohe Strafen für Raser zu, doch das Strafmass wird vielfach nicht ausgenützt.

Kommt dazu, dass es die Definition «Raser» bisher nicht gab. Mit den ziemlich krassen Überschreitungen, die in der Initiative angeführt werden (200 km/h auf der Autobahn, 140 km/h auf Landstrassen und 100 km/h Innerorts), müsste sich auch ein zügiger Normalfahrer nicht darum sorgen, unter die neue Regelung zu fallen, wenn er/sie einmal ein Schild übersieht. Es kommt so auch zum Ausdruck, dass mit diesem Artikel Fahrer bedroht und bestraft werden sollen, die mit Vorsatz zu schnell unterwegs sind.

Abstrakte Zahl ohne Kontext

Allerdings regt sich auch jetzt bereits Widerspruch: Soll eine, die Innerorts mit 95 an einer Schule vorbei donnert, weniger hart bestraft werden, als einer, der auf einer einsamen Bergstrasse 140 fährt? Folgt man dem Verfassungsartikel (und hat es bei der Schule keine 30er Tafel), eindeutig ja. Eine flexible Interpretation gibt es zumindest nach oben hin nicht mehr. Augenmass wird mit einer abstrakten Zahl ohne Kontext ersetzt.

Doch damit ist man wieder am Anfang angelangt: Wenn das Rechtssystem wiederholt, ja fast permanent das Augenmass verloren so und versagt hat, folgt in einer direkten Demokratie wie der Schweiz die Reaktion in Form einer Initiative. Dies war schon bei der Verwahrungsinitiative so, die sich in der Verfassung, so die Raserinitiative angenommen werden sollte, in derer nächsten Nachbarschaft befinden wird.

(Patrik Etschmayer/news.ch)

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