Zersiedlung
Raumplanung: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung!
publiziert: Freitag, 18. Okt 2013 / 15:32 Uhr
Damit die Schweiz nicht weiter zersiedelt wird, braucht es ein Umdenken in der Siedlungsentwicklung.
Wie sieht die Grundausrichtung der schweizerischen Raumentwicklung für die nächsten Jahrzehnte aus?
Herausforderung Zersiedelung
Eine der grossen Herausforderungen der schweizerischen Raumentwicklung betrifft die fortschreitende Zersiedelung des Landes. Dem Trend, dass sich Siedlungsflächen immer mehr ausweiten, muss Einhalt geboten werden, wenn nachfolgende Generationen Spielräume für die Gestaltung ihrer Lebensräume behalten sollen. Kompaktere Siedlungsflächen erlauben es ausserdem, Energie effizienter zu nutzen und zu sparen.
Die zentrale räumliche Mindeststrategie heisst deshalb: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung! Damit ist gemeint, dass zunächst die vorhandenen Siedlungsflächen entwickelt und besser genutzt werden sollten, bevor sie ausgeweitet werden. Es geht dabei um nichts weniger, als dass viele in der Raumentwicklung tätige Akteure den Siedlungsbestand umfassend umwandeln müssen. Dies bedeutet nicht nur ungenutzte oder brach liegende Gebäude und Flächen (Stichwort Industriebrachen) umzunutzen. Auch müssen die verantwortlichen Akteure bereits genutzte Flächen noch intensiver bewirtschaften. Dies wäre möglich durch intensivere Nutzung der schon in Bauzonen eingeteilten Flächen, aber auch durch Änderungen der Zonenpläne. Selbstverständlich müssen die Akteure der Raumentwicklung, also Grundstückseigentümer, Fachleute und politisch Zuständige, in die Umwandlung des Siedlungsbestandes auch die vorhandenen Infrastrukturen mit einbeziehen, wie zum Beispiel die bestehende Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Revidiertes Raumplanungsgesetz fordert nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung
Diese nach innen gerichtete Grundausrichtung der zukünftigen Raumentwicklung wurde am 3. März anlässlich der Abstimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes grossmehrheitlich angenommen. Die höchste Legitimation eines Gesetzes in der Direktdemokratie verpflichtet. Sie ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, auch für die Akteure der Raumplanung.
Die Nagelprobe erfolgt bei der Umsetzung - in jeder Gemeinde, in jeder Stadt und in jedem Kanton. Aber es gibt keine Patentrezepte! Und weil jeder Ort unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, geht es nur über masszuschneidernde Lösungen. Dafür braucht es aber zweckmässige Methoden der Umsetzung.
Beitrag der Forschung: Methode Raum+
Wir haben uns in unserer Forschung an der Professur für Raumentwicklung in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der Innenentwicklung und ihrer Umsetzung beschäftigt. Sie erfordert als zentralen Kern eine aktive und alle staatlichen Ebenen umfassende Bilanz der Siedlungsflächen (wie viele Flächen werden benötigt, wie viele Flächen sind verfügbar), die regelmässig alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert wird. Unverzichtbare Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende, schweizweit möglichst einheitliche und handlungsorientierte Übersicht über die möglichen Reserven an Siedlungsflächen. Dazu gehören neben quantitativen Aussagen auch Angaben zur räumlichen Verteilung, zur zeitlichen Verfügbarkeit und den spezifischen Qualitäten. Zu diesen Qualitäten gehört beispielsweise der Grad der verkehrlichen Erschliessung, das Angebot öffentlicher Freiräume im Umfeld oder die Möglichkeit, mehrere Grundstücke gemeinsam entwickeln zu können.
Vorreiter in der Schweiz waren ein grenzüberschreitender Versuch im Kanton Basel Landschaft 2006 und ein Modellvorhaben im Kanton Schwyz 2008/09, das mit Unterstützung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) durchgeführt wurde. In den folgenden Jahren wurden entsprechende Übersichten der vorhandenen Siedlungsflächenpotenziale unter anderem in den Kantonen Uri, Tessin, Wallis, St. Gallen und Schaffhausen erarbeitet. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Thurgau sind zur Zeit an der Umsetzung.
Genügend Reserven vorhanden, aber umsichtiger Umgang mit Boden nötig
Die Auswertung der Übersichten zeigt auch, dass in den meisten Kantonen genügend innere Reserven für zukünftige Entwicklungen vorhanden sind. Das heisst, dass keine neuen Flächen bebaut werden müssen, auch dann, wenn mit zunehmender Bevölkerung gerechnet wird.
Aber Boden ist eine knappe und endliche Ressource. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob es gelingt, die Trendwende bei der Siedlungsentwicklung zu schaffen. Mit den regelmässig aktualisierten «Raum+»-Übersichten haben die Kantone zusammen mit den Gemeinden und Städten die Möglichkeit, nach innen gerichtete Strategien zu entwickeln und die anvisierten Ziele zu überprüfen.
Herausforderung Zersiedelung
Eine der grossen Herausforderungen der schweizerischen Raumentwicklung betrifft die fortschreitende Zersiedelung des Landes. Dem Trend, dass sich Siedlungsflächen immer mehr ausweiten, muss Einhalt geboten werden, wenn nachfolgende Generationen Spielräume für die Gestaltung ihrer Lebensräume behalten sollen. Kompaktere Siedlungsflächen erlauben es ausserdem, Energie effizienter zu nutzen und zu sparen.
Die zentrale räumliche Mindeststrategie heisst deshalb: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung! Damit ist gemeint, dass zunächst die vorhandenen Siedlungsflächen entwickelt und besser genutzt werden sollten, bevor sie ausgeweitet werden. Es geht dabei um nichts weniger, als dass viele in der Raumentwicklung tätige Akteure den Siedlungsbestand umfassend umwandeln müssen. Dies bedeutet nicht nur ungenutzte oder brach liegende Gebäude und Flächen (Stichwort Industriebrachen) umzunutzen. Auch müssen die verantwortlichen Akteure bereits genutzte Flächen noch intensiver bewirtschaften. Dies wäre möglich durch intensivere Nutzung der schon in Bauzonen eingeteilten Flächen, aber auch durch Änderungen der Zonenpläne. Selbstverständlich müssen die Akteure der Raumentwicklung, also Grundstückseigentümer, Fachleute und politisch Zuständige, in die Umwandlung des Siedlungsbestandes auch die vorhandenen Infrastrukturen mit einbeziehen, wie zum Beispiel die bestehende Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Revidiertes Raumplanungsgesetz fordert nach innen gerichtete Siedlungsentwicklung
Diese nach innen gerichtete Grundausrichtung der zukünftigen Raumentwicklung wurde am 3. März anlässlich der Abstimmung zur Revision des Raumplanungsgesetzes grossmehrheitlich angenommen. Die höchste Legitimation eines Gesetzes in der Direktdemokratie verpflichtet. Sie ist eine Herausforderung für alle Beteiligten, auch für die Akteure der Raumplanung.
Die Nagelprobe erfolgt bei der Umsetzung - in jeder Gemeinde, in jeder Stadt und in jedem Kanton. Aber es gibt keine Patentrezepte! Und weil jeder Ort unterschiedliche Voraussetzungen mitbringt, geht es nur über masszuschneidernde Lösungen. Dafür braucht es aber zweckmässige Methoden der Umsetzung.
Beitrag der Forschung: Methode Raum+
Wir haben uns in unserer Forschung an der Professur für Raumentwicklung in den letzten Jahren intensiv mit Fragen der Innenentwicklung und ihrer Umsetzung beschäftigt. Sie erfordert als zentralen Kern eine aktive und alle staatlichen Ebenen umfassende Bilanz der Siedlungsflächen (wie viele Flächen werden benötigt, wie viele Flächen sind verfügbar), die regelmässig alle 2 bis 3 Jahre aktualisiert wird. Unverzichtbare Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende, schweizweit möglichst einheitliche und handlungsorientierte Übersicht über die möglichen Reserven an Siedlungsflächen. Dazu gehören neben quantitativen Aussagen auch Angaben zur räumlichen Verteilung, zur zeitlichen Verfügbarkeit und den spezifischen Qualitäten. Zu diesen Qualitäten gehört beispielsweise der Grad der verkehrlichen Erschliessung, das Angebot öffentlicher Freiräume im Umfeld oder die Möglichkeit, mehrere Grundstücke gemeinsam entwickeln zu können.
Vorreiter in der Schweiz waren ein grenzüberschreitender Versuch im Kanton Basel Landschaft 2006 und ein Modellvorhaben im Kanton Schwyz 2008/09, das mit Unterstützung des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) durchgeführt wurde. In den folgenden Jahren wurden entsprechende Übersichten der vorhandenen Siedlungsflächenpotenziale unter anderem in den Kantonen Uri, Tessin, Wallis, St. Gallen und Schaffhausen erarbeitet. Die Kantone Appenzell Innerrhoden und Thurgau sind zur Zeit an der Umsetzung.
Genügend Reserven vorhanden, aber umsichtiger Umgang mit Boden nötig
Die Auswertung der Übersichten zeigt auch, dass in den meisten Kantonen genügend innere Reserven für zukünftige Entwicklungen vorhanden sind. Das heisst, dass keine neuen Flächen bebaut werden müssen, auch dann, wenn mit zunehmender Bevölkerung gerechnet wird.
Aber Boden ist eine knappe und endliche Ressource. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob es gelingt, die Trendwende bei der Siedlungsentwicklung zu schaffen. Mit den regelmässig aktualisierten «Raum+»-Übersichten haben die Kantone zusammen mit den Gemeinden und Städten die Möglichkeit, nach innen gerichtete Strategien zu entwickeln und die anvisierten Ziele zu überprüfen.
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