Ausländerfeindlichkeit

Rechtsextremismus: Rütli-Teilnehmer entlassen

publiziert: Freitag, 11. Aug 2000 / 15:18 Uhr

Winterthur - Ein prominentes Mitglied der Gruppe von Rechtsextremen, die an der 1.-August-Feier auf dem Rütli aufgetreten ist, hat seinen Arbeitsplatz verloren. Grund war ein Passus im Arbeitsvertrag, der Ausländerfeindlichkeit verbietet.

Der Angestellte sei entlassen worden, bestätigte Hans-Caspar Ryser, Pressesprecher des Winterthurer Sulzer-Konzerns, eine Meldung des «Blicks» vom Freitag. Der Rechtsextreme sei bei der Zürcher Firma Heusser beschäftigt gewesen, die zur Sulzer Infra- Gruppe gehört.

Man habe nach den Ereignissen auf dem Rütli mit dem Angestellten gesprochen. Dieser habe zugegeben, auf dem Rütli aktiv gewesen zu sein. «Daraufhin sind wir übereingekommen, den Arbeitsvertrag zu kündigen», sagte Ryser.

Der Rechtsradikale habe zuvor ein «in aller Form korrektes Verhalten» gezeigt, aus dem in keiner Weise habe geschlossen werden können, «dass er Führer einer so extremen Gruppierung ist». Er sei froh, dass man nun «das wirksamste Mittel, das wir haben» angewandt habe, sagte Ryser.

Gekündigt wurde dem Angestellten laut Ryser, weil es in seinem Arbeitsvertrag hiess: «Aussagen und Handlungen, die eine ausländerfeindliche Stimmung bewirken oder fördern können, sind untersagt.» Diese Formulierung finde sich in allen Infra-Arbeitsverträgen, insbesondere weil die Firma viel auf Baustellen tätig sei, wo auch viele Ausländer arbeiten würden.

Zwar sei eine Kündigung aus politischen Gründen arbeitsrechtlich nicht opportun, sagte Ryser weiter. Es sei aber jedem Arbeitgeber freigestellt, in seine Arbeitsverträge einen Passus analog zu dem der Sulzer Infra aufzunehmen.

Für Daniel W. Hefti, Sekretär des Schweizerischen Arbeitgeberverbands (SAV), hingegen ist dies das falsche Mittel. Wenn ein Angestellter gegen gesetzliche Normen verstosse, sei es nicht Aufgabe des Unternehmens, Polizeifunktionen auszuüben. Entscheidend ist für Hefti die Frage, ob Verhalten, Tätigkeit oder Gesinnung eines Angestellten den Unternehmenszweck in Frage stellen. Die Verfassung garantiere hohe Freiheitsrechte, und solange sich Angestellte in diesem Rahmen bewegten, gebe es keinen Anlass einzuschreiten.

Die Frage, wie mit notorischen Rechtsextremen in Unternehmen umgegangen werden solle, habe den SAV noch nicht beschäftigt. Es sei sicher nicht am Arbeitgeberverband, seinen Mitgliedern wie auch immer geartete Empfehlungen abzugeben, meint Hefti. In Deutschland wird die Frage der ökonomischen Ausgrenzung seit der massiven Häufung rechtsextremer Übergriffe kontrovers diskutiert. Bundeskanzler Schröder hatte Wirtschaft, Gesellschaft und Politik zu entschlossenem Handeln gegen Rechtsextremismus aufgerufen.

(sda)

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