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Altersvorsorge
Rentenreform bleibt ein Paket - Bundesrat legt Botschaft vor
publiziert: Mittwoch, 19. Nov 2014 / 15:13 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 19. Nov 2014 / 18:20 Uhr

Bern - Nach über zwei Jahren Vorarbeit hat der Bundesrat dem Parlament sein definitives Projekt für eine Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Innenminister Alain Berset sieht Parteien und Organisationen in der Pflicht, eine mehrheitsfähige Lösung mitzutragen.
"Die Zeit für eine Reform ist reif", sagte Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Die AHV leidet vor allem unter der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung, bis 2030 droht eine Finanzierungslücke von 8,3 Milliarden Franken. Den Pensionskassen machen die steigende Lebenserwartung und die Anlagerenditen zu schaffen.
Bundesrat will ein Paket
Mit dem Paket "Reform der Altersvorsorge 2020" will der Bundesrat die Probleme von 1. und 2. Säule gleichzeitig angehen. Ziel ist es laut Berset, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten, das finanzielle Gleichgewicht der Vorsorgewerke zu sichern sowie den gesellschaftlichen Realitäten und den Bedürfnissen der Bevölkerung besser Rechnung zu tragen.
Mit der nun verabschiedeten Vorlage glaubt der Bundesrat, den richtigen Kurs gefunden zu haben. Deren Inhalt ist seit Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens im Juni bekannt: Das Frauenrentenalter soll innerhalb von sechs Jahren jenem der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht werden.
Um die Finanzierung der AHV sicherzustellen, wird die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um maximal 1,5 Prozentpunkte erhöht. Der Bundesrat hatte zunächst 2 Prozentpunkte vorgeschlagen, krebste wegen der Kritik der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft aber zurück. Umso rascher dürfte im Lauf des nächsten Jahrzehnts eine weitere Reform nötig werden, denn die vorgeschlagenen Erhöhung dürfte die Finanzierungslücke der AHV nicht vollständig stopfen.
Wichtigste Massnahme bei der beruflichen Vorsorge ist die schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent. Zudem soll die Eintrittsschwelle von 21'000 auf 14'000 Franken gesenkt werden. Um das Rentenniveau zu halten, schlägt der Bundesrat vor, auf einen Koordinationsabzug zu verzichten und die Altersgutschriftensätze insgesamt zu senken.
Flexibilität bei der Pensionierung
Unter dem Begriff "Referenzalter" will der Bundesrat einen flexiblen Rückzug aus dem Erwerbsleben ermöglichen - mit entsprechenden Abzügen respektive Aufschlägen. Eine Frühpensionierung soll aber erst ab 62 statt schon ab 58 Jahren möglich sein, wobei Ausnahmen vorgesehen sind für Personen, die in Tieflohn-Berufen arbeiten und typischerweise eine tiefere Lebenserwartung haben. Mit 70 müssten alle Versicherten die ganze Rente beziehen.
Berset bezeichnete die Vorlage als "wichtiges Projekt für die soziale Stabilität der Schweiz". Der Bundesrat habe einen Kompromiss gesucht und eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung ausgearbeitet. Damit habe er seine Verantwortung wahrgenommen. Nun sein es an den Parteien und Organisationen, ihrerseits Verantwortung zu übernehmen.
Berset spielte damit auf die bereits seit Monaten heftig geführte öffentliche Diskussion über das Reformpaket an. Die Kritik kommt von allen Seiten. Der Linken sind insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes ein Dorn im Auge.
Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände halten die Pläne des Bundesrats für zu zögerlich und zu teuer. Sie möchten die Probleme der Altersvorsorge nicht als Paket, sondern in einzelnen Vorlagen lösen. Der Bundesrat hält aber daran fest, die Reform der Altersvorsorge als Paket zu behandeln.
Stossrichtung breit unterstützt
In der Vernehmlassung habe sich gezeigt, dass die einzelnen Massnahmen stark umstritten seien, nicht aber der Reformbedarf, sagte Berset. Auch die Stossrichtung des Bundesrats werde breit unterstützt.
Die Vorlage wird zunächst vom Ständerat behandelt. Dort zeichnet sich Opposition von bürgerlicher Seite ab. Eine gewisse Disziplinierung darf sich Berset von der Gewerkschafts-Initiative "AHVplus: für eine starke AHV" erhoffen, die er am Mittwoch ebenfalls dem Parlament zugestellt hat. Diese verlangt eine AHV-Erhöhung um 10 Prozent, was das eine oder andere Ratsmitglied zur konstruktiven Mitarbeit an der Reform der Altersvorsorge bewegen könnte.
Das letzte Wort dürfte das Volk haben. Der Bundesrat will sämtliche geplanten Gesetzesänderungen in einem einzigen Erlass zusammenfassen und diesen mit der für die Mehrwertsteuererhöhung nötigen Verfassungsänderung zu einem Paket schnüren. Für eine etappenweise Umsetzung ist der Bundesrat aber offen, wie Berset bekräftigte.
Bundesrat will ein Paket
Mit dem Paket "Reform der Altersvorsorge 2020" will der Bundesrat die Probleme von 1. und 2. Säule gleichzeitig angehen. Ziel ist es laut Berset, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten, das finanzielle Gleichgewicht der Vorsorgewerke zu sichern sowie den gesellschaftlichen Realitäten und den Bedürfnissen der Bevölkerung besser Rechnung zu tragen.
Mit der nun verabschiedeten Vorlage glaubt der Bundesrat, den richtigen Kurs gefunden zu haben. Deren Inhalt ist seit Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens im Juni bekannt: Das Frauenrentenalter soll innerhalb von sechs Jahren jenem der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht werden.
Um die Finanzierung der AHV sicherzustellen, wird die Mehrwertsteuer in zwei Schritten um maximal 1,5 Prozentpunkte erhöht. Der Bundesrat hatte zunächst 2 Prozentpunkte vorgeschlagen, krebste wegen der Kritik der bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft aber zurück. Umso rascher dürfte im Lauf des nächsten Jahrzehnts eine weitere Reform nötig werden, denn die vorgeschlagenen Erhöhung dürfte die Finanzierungslücke der AHV nicht vollständig stopfen.
Wichtigste Massnahme bei der beruflichen Vorsorge ist die schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatz von 6,8 auf 6 Prozent. Zudem soll die Eintrittsschwelle von 21'000 auf 14'000 Franken gesenkt werden. Um das Rentenniveau zu halten, schlägt der Bundesrat vor, auf einen Koordinationsabzug zu verzichten und die Altersgutschriftensätze insgesamt zu senken.
Flexibilität bei der Pensionierung
Unter dem Begriff "Referenzalter" will der Bundesrat einen flexiblen Rückzug aus dem Erwerbsleben ermöglichen - mit entsprechenden Abzügen respektive Aufschlägen. Eine Frühpensionierung soll aber erst ab 62 statt schon ab 58 Jahren möglich sein, wobei Ausnahmen vorgesehen sind für Personen, die in Tieflohn-Berufen arbeiten und typischerweise eine tiefere Lebenserwartung haben. Mit 70 müssten alle Versicherten die ganze Rente beziehen.
Berset bezeichnete die Vorlage als "wichtiges Projekt für die soziale Stabilität der Schweiz". Der Bundesrat habe einen Kompromiss gesucht und eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung ausgearbeitet. Damit habe er seine Verantwortung wahrgenommen. Nun sein es an den Parteien und Organisationen, ihrerseits Verantwortung zu übernehmen.
Berset spielte damit auf die bereits seit Monaten heftig geführte öffentliche Diskussion über das Reformpaket an. Die Kritik kommt von allen Seiten. Der Linken sind insbesondere die Erhöhung des Frauenrentenalters und die Senkung des Umwandlungssatzes ein Dorn im Auge.
Bürgerliche Parteien und Wirtschaftsverbände halten die Pläne des Bundesrats für zu zögerlich und zu teuer. Sie möchten die Probleme der Altersvorsorge nicht als Paket, sondern in einzelnen Vorlagen lösen. Der Bundesrat hält aber daran fest, die Reform der Altersvorsorge als Paket zu behandeln.
Stossrichtung breit unterstützt
In der Vernehmlassung habe sich gezeigt, dass die einzelnen Massnahmen stark umstritten seien, nicht aber der Reformbedarf, sagte Berset. Auch die Stossrichtung des Bundesrats werde breit unterstützt.
Die Vorlage wird zunächst vom Ständerat behandelt. Dort zeichnet sich Opposition von bürgerlicher Seite ab. Eine gewisse Disziplinierung darf sich Berset von der Gewerkschafts-Initiative "AHVplus: für eine starke AHV" erhoffen, die er am Mittwoch ebenfalls dem Parlament zugestellt hat. Diese verlangt eine AHV-Erhöhung um 10 Prozent, was das eine oder andere Ratsmitglied zur konstruktiven Mitarbeit an der Reform der Altersvorsorge bewegen könnte.
Das letzte Wort dürfte das Volk haben. Der Bundesrat will sämtliche geplanten Gesetzesänderungen in einem einzigen Erlass zusammenfassen und diesen mit der für die Mehrwertsteuererhöhung nötigen Verfassungsänderung zu einem Paket schnüren. Für eine etappenweise Umsetzung ist der Bundesrat aber offen, wie Berset bekräftigte.
(bert/sda)
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