Revision der Stempelsteuer gebilligt

publiziert: Dienstag, 1. Mrz 2005 / 10:07 Uhr

Bern - Das Volksnein zum Steuerpaket soll nicht den Finanzplatz schwächen. Als zweite Kammer hat der Nationalrat mit 127 zu 14 Stimmen die unveränderte Neuauflage der Stempelsteuer-Revision gutgeheissen.

Der Nationalrat stimmte mit 127 zu 14 für eine Neuauflage der Stempelsteuer-Revision.
Der Nationalrat stimmte mit 127 zu 14 für eine Neuauflage der Stempelsteuer-Revision.
Um die Abwanderung von Börsengeschäften ins Ausland zu verhindern, wollte das Parlament die bis Ende 2005 befristeten Erleichterungen beim Stempel von 1999 und 2000 ins Dauerrecht überführen. Die weitgehend unbestrittenen Massnahmen gingen aber in der Abstimmung vom 16. Mai 2004 unter, weil sie ans Steuerpaket gekoppelt waren.

Der Bundesrat legte daraufhin die Stempel-Revision als separate Vorlage unverändert wieder auf. Für den Fiskus resultieren Mindereinnahmen von 310 Millionen Franken im Jahr. 240 Millionen entfallen auf die bereits früher eingeführten Massnahmen, 70 Millionen auf Ergänzungen, die das Parlament mit dem Steuerpaket nachgeschoben hatte.

Freigrenze bei der Emissionsabgabe wird erhöht

Die Gesetzesrevision soll nicht nur Börsengeschäfte in der Schweiz halten, sondern auch Neugründungen und Kapitalerhöhungen bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erleichtern. Zu diesem Zweck wird die Freigrenze bei der Emissionsabgabe von 250 000 Franken auf eine Million angehoben.

Zu reden gab im Nationalrat einzig die Stellung der Pensionskassen. Die SVP-Fraktion und eine Kommissionsminderheit unter Hans Kaufmann (SVP/ZH) stiessen sich daran, dass ausländische Pensionskassen von der Umsatzabgabe befreit sind, schweizerische aber wie die Sozialversicherungen und die staatlichen Anleger als (abgabepflichtige) Effektenhändler gelten sollen.

Mit 107 zu 46 Stimmen lehnte der Rat die Befreiung der inländischen Pensionskassen und Anlagestiftungen ab. Als Hauptgrund dafür nannten die Kommissionssprecher und Bundesrat Hans-Rudolf Merz zusätzliche Steuerausfälle von 200 Millionen Franken. Dazu kam das Argument, dass die Revision verzögert würde und nicht mehr auf Anfang 2006 in Kraft treten könnte.

(fest/sda)

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