Richterwahlen in Solothurn mit Nachwehen

publiziert: Dienstag, 1. Feb 2005 / 11:06 Uhr

Solothurn - Die SVP des Kantons Solothurn will beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Kantonsverfassung einreichen. Grund: Die SVP werde bei Richterwahlen systematisch ausgegrenzt.

Die SVP fordert einen Richtersitz.
Die SVP fordert einen Richtersitz.
Bei den Ersatzwahlen für den in den Ruhestand tretenden Oberrichter Urs Bannwart (FDP/Solothurn) wählte vergangene Woche das Solothurner Kantonsparlament mit grossem Mehr Marcel Kamber (FDP/Luterbach). Der SVP-Kandidat Roland Bühler unterlag deutlich.

Diese systematische Ausgrenzung von rund 20 Prozent der Bevölkerung aus der Justiz will sich die SVP nicht länger bieten lassen. Mit dem angekündigten Gang vor Bundesgericht will sie gegen diesen vorsätzlichen Verstoss gegen die Kantonsverfassung vorgehen, wie es auf der Homepage der Partei heisst.

SVP fühlt sich übergangen

SVP-Präsident und Kantonsrat Heinz Müller bestätigte am Dienstag eine Meldung der NZZ, wonach die Nichtwahl Bühlers mit einer staatsrechtlichen Beschwerde beim Bundesgericht angefochten werden soll. Unser Anwalt ist derzeit daran, die Beschwerde zu verfassen, so Müller.

Es sei das fünfte Mal, dass der Mitte-Links-Filz die SVP bei Richterwahlen übergehe. Die Kantonsverfassung halte fest, dass bei der Besetzung der Gerichte nach Möglichkeit die politischen Richtungen angemessen zu berücksichtigen seien.

Tatsache sei, dass die SVP seit 2001 einen Wähleranteil von 15,5 Prozent aufweist und damit das Anrecht auf 1,5 Stellen der insgesamt neun Oberrichterstellen hätte. Die SVP ist weder im solothurnischen Obergericht noch in einem andern vom Kantonsparlament gewählten Richtergremium vertreten.

(rp/sda)

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