Rückendeckung für deutsche Steuerfahnder
Bern - Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft (BA) gegen Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen schlägt in Deutschland hohe Wellen. Ihr Chef, der Finanzminister Nordrhein-Westfalens Norbert-Walter Borjans, stellt sich im veröffentlichten «Blick»-Interview hinter seine Beamten.
Wie am Wochenende bekannt wurde, hatte die BA an Deutschland ein Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Kauf einer CD mit Daten von deutschen Kunden der Credit Suisse (CS) gestellt. Dabei geht es um den «Verdacht, dass von Deutschland aus konkrete Aufträge zum Ausspionieren von Informationen der CS erteilt wurden», wie die BA am Samstag erklärte.
Keine Wirtschaftsspionage
Borjans wehrt sich gegen den Vorwurf der Wirtschaftsspionage: Es gebe viele Angebote für Datenträger. «Da muss man nichts aktiv betreiben». Die deutschen Behörden prüften lediglich, ob die Daten etwas taugten und «in wirklich Erfolg versprechenden Fällen genehmige ich den Kauf», sagte er.
Bislang hätten sich alle Geschädigten - die deutsche Regierung in Berlin und die Bundesländer - stets an den Käufen beteiligt. «Geheimdienstliche Wege will ich nicht und brauche ich auch nicht», sagte Borjans.
Den Vorstoss der BA versteht der nordrhein-westfälische Finanzminister als «massiven Einschüchterungsversuch mit der Botschaft: Wenn ihr das Steuerabkommen nicht ratifiziert, gehen wir euren Fahndern an den Kragen».
Keine Straffreiheit für Millionenbetrüger
Ermittlungen der Schweizer Justiz einerseits und der deutschen Justiz gegen Schweizer Banken könnten künftig «entfallen, wenn Schlupflöcher wirksam geschlossen und zurückliegende Verstösse so abgegolten würden, dass sich Betrug am Ende nicht gelohnt hat». Unter anderem hatten deutsche Ermittler im Sommer 2010 in mehreren deutschen CS-Niederlassungen Hausdurchsuchungen durchgeführt.
Gemäss Borjans genügen die inzwischen unterschriftsreifen Nachbesserungen im deutsch-schweizerischen Steuerabkommen diesem Anspruch noch nicht. Er wolle «eine Lösung, die keine Schlupflöcher lässt, und auch keine, die Millionenbetrüger straffrei stellt, wenn sie nur einen kleinen Teil dessen begleichen, was sie ergaunert haben».
Anonymität, wie sie das Schweizer Bankkundengeheimnis gewähre, dürfe keine «Gelegenheit mehr zum Betrug» geben.
(bert/sda)
Eine unerträglich staatshörige Mentalität einerseits und das oft damit verbundene Despotentum, das in den Aeusserungen dieser SPD-Exponenten deutlich zum Ausdruck kommt. Es ist denen schlicht Wurst, ob die Schweiz ein souveräner Staat mit eigenen Gesetzen ist - ihre Gesetze oder das, was die Linken Despoten dafür halten, gehen auf jeden Fall vor.
Seit Steinbrücks Kavallerie-Aeusserungen ist eigentlich klar, wes Geistes Kind diese Sozis sind. Nicht nur in Deutschland - der despotische, staatshörige Sprachgebrauch ist auch in unserem Land zu finden, als Teil einer Kampagne gegen die letzten kleinen Freiheiten der kleinen Bürger.
Als Teil einer Kampagne von Leuten, die das ehrlich verdiente Geld der Bürger primär als Eigentum des Staates betrachten.
Nichtversteuerte Gelder werden so unbesehen zu "gestohlenem Geld" - dem Staat gestohlen.
Schweizer hatten bislang ein gesünderes Verhältnis zu ihrem Staat und dessen Behörden. Geld gehört so lange seinem Besitzer, bis eine Schuld vorliegt. Diese muss der Staat aber erst einmal feststellen. Geld, dass dieser Prüfung nicht zugänglich ist, nennt sich daher "hinterzogen" und nicht "gestohlen".
Der Gebrauch dieser wahrheitsverzerrenden Ausdrücke deckt die Gesinnung der Autoren deutlich aus: dir gehört höchstens (noch), was der Staat dir lässt.
Das hat aber mit freiheitlicher Gesinnung gar nichts mehr gemein.
Die eidgenössischen Rüstungsexporte des letzten Jahres gingen zu einem grossen Teil in das Pulverfass des Nahen Ostens, an Staaten die Menschenrechte mit den Füssen treten und aktiv dabei waren in Bahrein die Demokratiebewegung mit Waffengewalt niederzuschlagen, unter anderem an die Arabischen Emirate und an Saudi-Arabien. Rüstungsexporte wurden im letzten Jahr auch an Nato Staaten die in Afghanistan, Pakistan, dem Irak, dem Jemen, in Libyen und in Somalia Krieg führten und führen verkauft.
Der Bundesrat hat im letzten Jahr also wiederum seine eigene Gesetzgebung in Sachen Kriegsmaterialexporten missachtet, indem er den Begriff des bewaffneten Konfliktes nach Gutdünken interpretierte, wie 70 Rechtsgelehrte schon vor drei Jahren in einem offenen Brief an Bundesrätin Leuthard festhielten: „Der Bundesrat hat den Begriff des bewaffneten Krieges umdefiniert, um in mehr Länder exportieren zu können“, wie Prof. Marco Sassòli und die anderen Rechtsgelehrten schrieben. Professor Marco Sassòli, der Universität Genf setzt sich auch heute dafür ein, „dass der Bundesrat seine eigene Verordnung einhält“, wie er mir kürzlich schrieb.
- melabela aus littau 1
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