Bundesrat revidiert Strafgesetz

Rückkehr zur Freiheits- statt Geldstrafe

publiziert: Mittwoch, 4. Apr 2012 / 16:39 Uhr
Mehr Abschreckung?
Mehr Abschreckung?

Bern - Der Bundesrat will bedingte Geldstrafen fünf Jahre nach der Einführung wieder abschaffen und sie durch kurze Freiheitsstrafen ersetzen. Er hat am Mittwoch die Botschaft zum revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches dem Parlament zugestellt.

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Der Bundesrat reagiert damit auf Kritik an der bedingten Geldstrafe. Diese wirke nicht abschreckend genug, wurde argumentiert.

Neu bis 180 Tagessätze

Bedingte Geldstrafen können seit der Revision des Strafrechts am 1. Januar 2007 verhängt werden. Sie ersetzten damals Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten und gemeinnützige Arbeit. Die neuerliche Revision sieht nun wieder kurze Freiheitsstrafen ab drei Tagen vor.

Diese können sowohl bedingt als auch unbedingt ausgesprochen werden. Damit Freiheitsstrafen mehr Gewicht erhalten, werden die Geldstrafen neu auf 180 Tagessätze begrenzt. Derzeit sind bis zu 360 Tagessätze möglich.

Geldstrafen werden entsprechend den finanziellen Verhältnissen der Verurteilten bemessen. Der Maximal-Tagessatz von 3000 Franken wird dabei beibehalten; als Minimal-Ansatz für Mittellose werden neu 10 Franken pro Tag vorgeschrieben.

Der Bundesrat sieht mehrere Gründe für die Rückkehr zur kurzen Freiheitsstrafe. Gewisse Straftäter könnten besser davon abgehalten werden, erneut ein Delikt zu begehen. Geldstrafen könnten enge Familienbudgets belasten, während eine Freiheitsstrafe allein von der verurteilten Person getragen werden müsse.

Werde eine Haftstrafe mit einer ambulanten Massnahme kombiniert - etwa für die Behandlung einer Sucht - lasse sich bei Wiederholungstätern zudem ein gewisser Druck erzeugen, diese Massnahme auch abzuschliessen.

Elektronische Fussfessel als Alternative

Der Bundesrat geht davon aus, dass nach der Verschärfung des Strafrechts wieder mehr kurze Freiheitsstrafen verbüsst werden müssen. Er will deshalb ermöglichen, dass Verurteilte ihre Strafe statt im Gefängnis mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen können.

Dies gilt für Freiheitsstrafen von 20 Tagen bis 12 Monate. Das Überwachungsgerät schränkt die Bewegungsfreiheit stark ein. Die Fussfesseln (Electronic Monitoring) werden im Rahmen eines Versuches in sieben Kantonen bereits eingesetzt.

(bert/sda)

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Immerhin...
ist man in der CH noch nicht so weit wie in D. Hier gibt es noch gewisse Einsicht bei der Sinnlosigkeit bedingter Strafen und man korrigiert es entsprechend. Da sieht es in D für von U-Bahnschläger zu Tode gehetzte Opfer und ihrer Angehöriger wesentlich düsterer aus.
http://www.n24.de/news/newsitem_7799473.html
.
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