Geleistete Arbeit wird oft nicht erfasst

Rund ein Drittel schreibt die Arbeitsstunden nicht auf

publiziert: Sonntag, 29. Nov 2015 / 14:57 Uhr
Die Arbeitgeber müssen besorgt sein, dass die geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird, schreibt der Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz.
Die Arbeitgeber müssen besorgt sein, dass die geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird, schreibt der Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz.

Bern - Das Schweizer Arbeitsgesetz sieht vor, dass bei den meisten Erwerbstätigen die geleistete Arbeitszeit erfasst werden muss. In der Realität sieht das meist anders aus: Rund ein Drittel der Erwerbstätigen erfasst einer Umfrage zufolge die geleistete Arbeitszeit nicht.

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57 Prozent der Befragten gaben an, die vorgegebenen Arbeitszeiten nicht einhalten zu können. 85 Prozent der Befragten befürworten aber die gesetzliche Vorschrift zur Erfassung der Arbeitszeiten. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Demoscope im Auftrag des Arbeitnehmerverbandes Angestellte Schweiz. Befragt wurden 1003 Personen, die in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind.

Die Vorteile der Arbeitszeiterfassung werden etwa im klaren Beleg der geleisteten Arbeitszeit, der Grundlage zum Kompensieren von Mehrstunden sowie der Selbstkontrolle gesehen. Als Nachteile werden zu viel Kontrolle, das Absitzen der Arbeitszeit und ein zu grosser Aufwand genannt, wie Angestellte Schweiz am Sonntag zu der Umfrage mitteilte.

Die Arbeitgeber müssten nun dafür sorgen, dass die geleistete Arbeitszeit dokumentiert wird, schrieb der Verband. Kontrollnotstände wie bis anhin seien nicht tolerierbar.

Politisches Tauziehen

Der Bundesrat hatte die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung vor kurzem gelockert. Bislang war die Arbeitszeiterfassung für alle Erwerbstätigen ausser Topmanager obligatorisch. Ab kommendem Jahr können darauf auch Angestellte verzichten, die jährlich brutto mehr als 120'000 Franken verdienen und ihre Arbeitszeiten mehrheitlich selber bestimmen können. Voraussetzung ist, dass dies in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.

Eine Lockerung ist auch für weniger gut verdienende Angestellte vorgesehen: Wer seine Arbeitszeiten zu mindestens 25 Prozent selber bestimmen kann, muss künftig nur noch die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren - und nicht mehr Arbeitsbeginn und -ende.

Das Thema dürfte die Schweizer Wirtschaft aber weiterhin beschäftigen. Während die Arbeitgeber eine weitere Lockerung der Vorgaben anstreben, kämpfen die Gewerkschaften dagegen. Einen weiteren politischen Vorstoss zum Thema plant auch die Wirtschaftskommission des Ständerates.

(asu/sda)

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