Ruth Metzlers Erfolg: Klares Ja zur Fristenregelung

publiziert: Sonntag, 2. Jun 2002 / 17:53 Uhr / aktualisiert: Montag, 3. Jun 2002 / 07:54 Uhr

Bern - In der Schweiz wird der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen straffrei. Mit einem knappen Dreiviertelsmehr hat das Volk der Fristenregelung zugestimmt, für die sich Bundesrätin Ruth Metzler stark gemacht hatte. Die Volksinitiative «für Mutter und Kind» erlitt eine Abfuhr.

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Mit 72,2 Prozent der Stimmen hat das Volk der Fristenregelung zugestimmt. Das deutlichste Ja zur Fristenregelung steuerte an diesem Wochenende mit 87,8 Prozent der Kanton Genf bei. Weniger gut kam die Fristenregelung in katholischen Kantonen an. Appenzell Innerhoden und das Wallis waren aber die einzigen ablehnenden Stände.

Mit der am 1. Oktober in Kraft tretenden Änderung des Strafgesetzbuches wird ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen seit der letzten Periode nicht mehr bestraft, wenn die Frau eine Notlage geltend macht und sich von Arzt oder Ärztin eingehend beraten lässt. Die Schweiz zieht so mit den meisten europäischen Staaten gleich.

Initative ohne Chance

Bös unter die Räder kam die Volksinitiative "für Mutter und Kind". 81,7 Prozent Nein standen nur 18,3 Prozent Ja gegenüber. Kein einziger Kanton schloss sich der Forderung nach einem faktischen Abtreibungsverbot an.
Die Zustimmung zur Fristenregelung kam für die meisten Parteien und Organisationen nicht überraschend. Dies mindert jedoch weder die Freude bei den Befürwortern noch die Enttäuschung bei den Gegnern.

Für Justizministerin Ruth Metzler zeigt das Abstimmungsergebnis, dass im Volk ein breiter Konsens bestehe, dass eine schwangere Frau in den ersten zwölf Wochen über eine Abtreibung selber entscheiden solle und nicht kriminalisiert werden dürfe.

(bb/sda)

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