SAir-Urteil: Verständnis und Kritik in der Presse

publiziert: Freitag, 8. Jun 2007 / 07:31 Uhr

Bern - Die Schweizer Zeitungen haben die Freisprüche im Swissair-Prozess in ihren Kommentaren am Freitag gelassen aufgenommen. «Unfähigkeit» und «Arroganz» seien schliesslich nicht strafbar. Die Arbeit der Anklage hingegen stösst auf heftige Kritik.°

Wäre Unfähigkeit strafbar, wäre «jeder zweite Manager ständig mit einem Bein im Gefängnis».
Wäre Unfähigkeit strafbar, wäre «jeder zweite Manager ständig mit einem Bein im Gefängnis».
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«Die Staatsanwaltschaft hatte einen harten Job - aber sie machte ihn miserabel», findet zum Beispiel der «Tages-Anzeiger». Deshalb sei sie vom Gericht auch derart «brutal demontiert» worden.

Als «eine absulte Pleite» bezeichnet es das «St. Galler-Tagblatt», dass die «milionenteuren Gutachten vom Gericht nicht anerkannt und die Anklage in jedem einzelenen Punkt zersaust» wurde.

Und für den «Bund» wirkte die Anklage so schwach, dass sogar der Vorwurf, der Prozess sei nur auf äusseren Druck hin entstanden, verständlich erscheine.

Die «Neue Luzerner Zeitung» ihrerseits kritisiert: «Wer Anschuldingungen gegenüber Dritten erhebt, sollte diese lückenlos untermauern können». Und auch die «Neue Zürcher Zeitung» findet, die Staatsanwaltschaft sei die Beweise für die schweren Verbrechen «zumeist schuldig geblieben».

Keine Straftat

Das Urteil selber stösst deshalb kaum auf Kritik: «Es wurden Fehler begangen, die mit dem finanziellen Ruin bestraft wurden, doch strafbar hat sich damit in rechtlichem Sinne keine der 19 angeklagten Personen gemacht», schreibt etwa die NZZ weiter.

Gemäss der «Basler Zeitung» waren die Swissair-Verantwortlichen zwar unfähig, die Fluggesellschaft zu retten, als sie in Schwierigkeiten war. Aber «Unfähigkeit ist nicht strafbar». Und das sei auch gut so, meint der «Bund». «Sonst wäre jeder zweite Manager ständig mit einem Bein im Gefängnis.»

Und so habe das Gericht gar keine andere Möglichkeit gehabt, als die Angeklagten freizusprechen, folgert die «Neue Luzerner Zeitung».

Änderungen im System?

In der Frage, ob das Schweizer Rechtssystem bei Fällen von Konkurs oder Wirtschaftskriminalität im allgemeinen genügt, gehen die Meinungen dann aber auseinander.

Während die «Basler Zeitung» die Unabhängigkeit des Schweizer Rechtssystems von äusseren Einflüssen begrüsst, findet es der «Tages-Anzeiger» «absurd», dass die Manager für einen Schuldspruch die Firma «mit Wissen und Willen» in den Konkurs hätten führen müssen.

Der «Blick» fordert deshalb, «dass wir in diesem Bereich von den USA lernen und die Gesetze und Strafverfolgungen verschärfen.» Denn nur so könne man auch «die Grossen der Wirtschaft am Wickel packen».

(bert/sda)

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