SAirGroup-Gläubiger erhalten erste Nachlasszahlungen

publiziert: Samstag, 18. Aug 2007 / 13:29 Uhr / aktualisiert: Montag, 20. Aug 2007 / 07:06 Uhr

Zürich - Sechs Jahre nach dem Swissair-Grounding erhalten die Gläubiger des Flugkonzerns SAirGroup erste Zahlungen aus dem Nachlass. Die Angestellten werden vollständig ausbezahlt, die 3.-Klass-Gläubiger erhalten vorerst 5,3 Prozent ihrer Forderungen.

Die Gläubiger erhalten nun die ersten Nachlasszahlungen aus der SAirGroup.
Die Gläubiger erhalten nun die ersten Nachlasszahlungen aus der SAirGroup.
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Die Maximaldividende für die Gläubiger 3. Klasse beläuft sich auf 14,1 Prozent der anerkannten Forderungen. Dies teilte der Liquidator der SAirGroup, Karl Wüthrich, in einem Zirkular an die Gläubiger mit.

Sollten alle hängigen Klagen gutgeheissen und alle ausgesetzten Forderungen anerkannt werden, so beträgt die Minimaldividende 7,1 Prozent.

Der Stand des Kollokationsplanes und die finanzielle Situation der SAirGroup in Nachlassliquidation liessen es zu, die anerkannten privilegierten Forderungen der 1. und 2. Klasse auszuzahlen und eine erste Abschlagzahlung an die Gläubiger der 3. Klasse zu zahlen. Diese erste Abschlagszahlung werde voraussichtlich im November geleistet.

Rund 18,6 Mio. Fr. Gläubigerforderungen

In der ersten und zweiten Klasse - das sind vor allem die ehemaligen Angestellten und die Sozialversicherungen - belaufen sich die anerkannten Gläubigerforderungen auf rund 18,6 Mio. Fr. respektive knapp 0,3 Millionen. Hier beträgt die Nachlassdividende je 100 Prozent. Anerkannt wurden auch Sozialplanforderungen über 4,2 Mio. Fr. von Kadermitgliedern.

Urteil erst in ein bis zwei Jahren

Keine Neuigkeiten gab es zu den drei Zivilprozessen, welche der Liquidator gegen die Swissair-Verantwortlichen angestrengt hat. Mit einem erstinstanzlichen Urteil sei erst in ein bis zwei Jahren zu rechnen, hatte Wüthrich im Juni angekündigt.

Im Strafprozess waren 19 Swissair-Verantwortungsträger im Juni vom Bezirksgericht Bülach vollumfänglich freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen, hat aber noch nicht entschieden, welche Punkte weitergezogen werden sollen.

(tri/sda)

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