SGK fordert 300 Millionen mehr für die Prämienverbilligung

publiziert: Montag, 18. Nov 2002 / 16:58 Uhr / aktualisiert: Montag, 18. Nov 2002 / 19:18 Uhr

Bern - Der Bund soll für die Verbilligung der Krankenkassenprämien 300 Millionen Franken mehr zur Verfügung stellen. Gegen den Willen des Bundesrates hat sich die Sozialkommission (SGK) des Nationalrates dem Ständerat angeschlossen.

Der Bund soll den Krankenkassen mit 300 Millionen Franken unter die Arme greifen.
Der Bund soll den Krankenkassen mit 300 Millionen Franken unter die Arme greifen.
Mit dem Entscheid zur Prämienverbilligung hat die SGK ihre Beratungen über die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) abgeschlossen. Die Vorlage wurde mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Für die Plenardebatte in der Wintersession sind über 30 Minderheitsanträge angemeldet.

Der Ständerat hatte beschlossen, die Prämienlast gesetzlich auf 8 Prozent des Haushaltseinkommens zu begrenzen. Stattdessen schlagen der Bundesrat und die SGK des Nationalrates für Familien mit Kindern und für tiefe Einkommen differenzierte Sozialziele zwischen 2 und 12 Prozent je nach Einkommenskategorie vor.

Der Bundesrat ging davon aus, dass dies statt zusätzlicher 300 Millionen (allein für den Bund) nur 100 Millionen für den Bund und 50 Millionen für die Kantone kosten würde. Mit dem Ständerat beschloss die SGK nun aber, die Bundesbeiträge im Jahr 2004 um 300 auf 2684 Millionen zu erhöhen. Dies wird auch für die Kantone Mehraufwendungen mit sich bringen.

Mit 17 zu 6 Stimmen entschied die Nationalratskommission, die Bundessubventionen zur Prämienverbilligung ab 2005 automatisch der jährlichen Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anzupassen. Der Ständerat hatte die schrittweise Erhöhung für vier Jahre frankenmässig fixiert.

Dem Hauptanliegen der Revision - der neuen Spitalfinanzierung durch Kassen und Kantone - hatte die SGK schon früher zugestimmt. Im Gegensatz zum Ständerat will sie die Pflicht der Kassen, mit allen Ärzten zusammenzuarbeiten, noch nicht aufheben. Neu beantragt sie unter anderem, die Mindestfranchise der Kranken von 230 auf 400 Franken im Jahr zu erhöhen.

Nicht einverstanden ist die SGK mit dem Antrag, die Volksabstimmung über die SP-Gesundheitsinitiative für vermögens- und einkommensabhängige Prämien hinauszuschieben, weil die KVG-Revision ein Gegenvorschlag sei.

(fest/sda)

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