SGK will den Schutz vor dem Passivrauchen verstärken

publiziert: Dienstag, 19. Feb 2008 / 15:03 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 19. Feb 2008 / 16:00 Uhr

Bern - Das Gesetz zum Schutz vor dem Passivrauchen ist bereit für den Zweitrat in der Märzsession. Gegenüber dem Nationalrat hat die ständerätliche Gesundheitskommission (SGK) es für das Gastgewerbe wieder leicht verschärft.

Laut SGK-Präsident Urs Schwaller fiel die Entscheidung knapp aus.
Laut SGK-Präsident Urs Schwaller fiel die Entscheidung knapp aus.
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Gutgeheissen wurde die vom Nationalrat erarbeitete Vorlage nur mit knappen 4 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen. «Der Enthusiasmus ist gering», sagte SGK-Präsident Urs Schwaller (CVP/FR) vor den Medien in Bern. «Bei all den Ausnahmen von den Ausnahmen ist unklar, wo künftig noch geraucht werden darf.»

Eintreten auf das Geschäft hatte die Ständeratskommission noch ohne Gegenstimme beschlossen: Mit dem Nationalrat ist sie der Ansicht, dass das Rauchen in Schulen, Museen, Sportstätten, Spitälern, Verkehrsmitteln, Verwaltungsgebäuden und andern öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich verboten werden soll.

Strengere Vorschriften

Verschärfen will die SGK die Vorlage, bei welcher der Erstrat dem Gastgewerbe letzten Herbst weit entgegen gekommen ist, in drei Punkten. Vorweg sollen die Kantone strengere Vorschriften erlassen dürfen als der Bundesgesetzgeber. Die Minderheit befürchtet deshalb einen «Flickenteppich» mit einer Bundes- und 26 Kantonslösungen.

Knapp mit 5 zu 4 Stimmen folgte die Ständeratskommision sodann dem Beschluss des Nationalrates, dass in Restaurants vom restlichen Betrieb getrennte Raucherräume eingerichtet und auch bedient werden dürfen. Die Wirte sollen aber keine Arbeitnehmer ohne deren Einverständnis in solchen Fumoirs einsetzen dürfen.

Nach Ansicht des Nationalrates sollten Gastbetriebe und Nachtlokale als Raucherbetriebe bewilligt werden, wenn eine Trennung von Raucher- und Nichtraucherräumen nachweislich «nicht möglich oder unzumutbar» ist.

(tri/sda)

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