Parlament unter Druck

SVP-Durchsetzungsinitiative kommt zustande

publiziert: Donnerstag, 7. Feb 2013 / 17:01 Uhr
Das Parlament steht bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck.
Das Parlament steht bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck.

Bern - Die eidgenössische Volksinitiative der SVP «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» (Durchsetzungsinitiative) ist formell zustande gekommen. Dies teilte die Bundeskanzlei am Donnerstag mit.

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Die Prüfung der Unterschriftenlisten habe ergeben, dass von insgesamt 156'641 eingereichten Unterschriften 155'788 gültig seien, schreibt die Bundeskanzlei.

Mit der Initiative setzt die SVP das Parlament bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative unter Druck, die das Volk am 28. November 2010 mit 53 Prozent Ja-Stimmen angenommen hatte. Sollte die Ausschaffungsinitiative nicht nach Vorstellung der SVP umgesetzt werden, will die Partei die Durchsetzungsinitiative zur Abstimmung bringen.

Detaillierte Liste

Im Text der Durchsetzungsinitiative listet die Partei detailliert auf, bei welchen Delikten ein Ausländer oder eine Ausländerin die Schweiz verlassen muss. Richter oder Staatsanwälte müssten den Landesverweis neben der Strafe automatisch aussprechen, ausser die Verurteilten werden in ihrem Heimatstaat verfolgt.

Wiederholungstäter sollen auch bei leichteren Delikten wie einfacher Körperverletzung oder Einbruchdiebstahl ausgeschafft werden. Ebenfalls im Katalog aufgeführt ist der Missbrauch von Sozialhilfe und -versicherungen.

Zwei Varianten

Der Bundesrat hatte zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. In der ersten Variante ist der Deliktkatalog auf schwerere Straftaten beschränkt.

Bei Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten würde die konkrete Situation des Betroffenen berücksichtigt. Bei mehr als sechs Monaten gäbe es dagegen nur dann Ausnahmen, wenn eine Ausschaffung zu einer schwerwiegenden Verletzung von internationalen Menschenrechtsgarantien führen würde.

Die zweite Variante hatten die Initianten eingebracht. Sie sieht vor, dass Ausschaffungen unabhängig von der Höhe der Strafe erfolgen müssen. Zudem umfasst der Deliktkatalog auch leichtere Straftaten wie etwa einfache Körperverletzung. Eine Prüfung der konkreten Umstände ist nicht vorgesehen.

(bg/sda)

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Schon angepasst.
Die Asylindustriellen und ihre Nutzniesser haben ihr Argumentarium der üblich Schweizerischen Vorgehensweise schon angepasst. Heute waren schon die ersten Stimmen in den Foren,die vor hoher Arbeitslosigkeit warnen wollten. Wenn die Asylzahlen hypothetisch von heute auf morgen auf 0 gingen, so ein Fürsprecher im Tagiforum, würden viele Anwälte,Sozialarbeiter und Zulieferbetriebe arbeitslos.

Das schlägt dem Fass den Boden aus. Da gibt es also welche,die finden es auch noch in Ordnung,dass Heerscharen von Beschäftigten unter dem Deckmantel der Humanität und auf Kosten der Steuerzahler dank internationalen Verträgen und Schleppertum ein Auskommen haben.

Ich meine: ab auf's RAV. Genau wie jeder andere,der keine Arbeit hat. Die Kosten für Arbeitslosigkeit betragen ein Bruchteil dessen,was die Löhne dieser Leute kosten und bringen uns als erwünschten Nebeneffekt auch keine Ueberfremdung ins Land.
Eine...
Initiative zur Durchsetzung einer von den Stimmbürgern klar angenommenen Initiative... zum Abwinken!
Offensichtlich zieht hier die Asyl- und Sozialindustrie sämtliche Register, um ihr gewinnbringendes Klientel mit der zweiten Variante der Initiative nicht zu verlieren bzw. mit der ersten Variante der Initiative, einen grossen Teil der Klientel doch noch hier zu belassen.
Immerhin, das Argumentieren mit den Menschenrechten durch die Verteter der Asyl- und Sozialindustrie, zeigt die Heuchelei in diesem Milliardengeschäft unmissverständlich auf.
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