SVP bekräftigt
SVP: Durchsetzungsinitiative stärke den Rechtsstaat
publiziert: Freitag, 29. Jan 2016 / 14:08 Uhr / aktualisiert: Samstag, 30. Jan 2016 / 09:13 Uhr

Bern - Die SVP will nicht länger hinnehmen, dass kriminelle Ausländer trotz mehrerer Verurteilungen weiterhin in der Schweiz leben können. Ihre Durchsetzungsinitiative soll das ändern. Diese stärkt nach Ansicht der Partei den Rechtsstaat.
Einen Rechtsstaat habe man dann, wenn es klare Regeln gebe und ein Verstoss dagegen Konsequenzen habe, sagte der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz am Freitag vor den Bundeshausmedien. Wenn die Richter frei entscheiden könnten, was sie gerade wollten, sei das kein Rechtsstaat.
Rutz spielte damit auf die vom Parlament beschlossene Härtefallklausel an: Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wollen die eidgenössischen Räte den Gerichten die Möglichkeit geben, wenigstens in krassen Härtefällen auf eine Wegweisung zu verzichten. Diese Regeln treten in Kraft, falls die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird.
Regel statt Ausnahme
Die Erfahrung zeige, dass solche Ausnahmen im juristischen Alltag rasch zur Regel würden, sagte die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann. SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz sprach von einem «historischen Skandal»: Das Parlament habe offenbar nicht begriffen, was Volk und Stände wollten. Mit der Härtefallklausel würden die Interessen der Täter einmal mehr höher gewichtet als jene der Opfer.
Amstutz fordert daher klare Regeln, die von jedem Ausländer einfach verstanden werden könnten. Solche gebe es heute nicht, darum seien fast drei Viertel der Gefängnisinsassen Ausländer. Der Walliser Staatsrat Oskar Freysinger glaubt, dass das manchen sogar recht ist. «Die sind lieber im Gefängnis in der Schweiz als in Freiheit in Afrika», sagte er. Darum nütze die Bestrafung nichts, «aber die Ausschaffung fürchten sie».
Gar kein Verständnis hat alt Nationalrat Freysinger dafür, dass der Staat auch noch den Strafvollzug und teure Massnahmen für kriminelle Ausländer bezahlen muss: Dafür werde das Geld aus dem Fenster geworfen, bei der Bildung müsse dann aber gespart werden, sagte er. «Da ist etwas faul.»
Den Vorwurf der Gegner, die Initiative hebe den Rechtsstaat und die Demokratie aus den Angeln, weisen die SVP-Vertreter zurück. Der Verhältnismässigkeit trage die Initiative mit einem abgestuften Deliktskatalog Rechnung, sagte Rutz. Gemäss Initiativtext führen schwere Straftaten unmittelbar zur Ausweisung, leichtere hingegen erst bei Wiederholungstätern. Allerdings fällt Sozialmissbrauch für die SVP in die erste Kategorie, sexuelle Handlungen mit Kindern in die zweite.
Steuerdelikte sollen gar nicht zur Ausweisung führen, sofern sie keinen Betrug darstellen. Die Initiative fokussiere auf Delikte, die «relevant sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung», erklärte Rutz. Ausserdem habe das Parlament jederzeit die Möglichkeit, den Deliktskatalog zu ergänzen.
Vertrauen in die Weisheit des Volkes
Die SVP sieht auch kein Problem darin, dass das Parlament wegen der detaillierten und direkt anwendbaren Verfassungsbestimmung bei der Umsetzung gar nicht mehr zum Zug kommt. Es gehöre zum System der Schweiz, dass das Volk Einfluss nehmen könne, wenn es mit der Arbeit der Behörden nicht zufrieden sei, sagte Rutz.
«Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass das Volk in seiner Summe weise Entscheidungen trifft, wenn es die nötigen Informationen hat», sagte auch Amstutz. Politische Eliten hingegen seien sehr wohl in der Lage, Fehlentscheide zu treffen, wie die Geschichte zeige.
Die SVP glaubt nicht, dass die Schweizer Wirtschaft wegen der Initiative Schaden nehmen könnte. Davor warnen Wirtschaftskreise, davor warnt auch der Bundesrat. Die unverhältnismässige Ausweisung von EU-Bürgern könnte das Verhältnis mit Brüssel nämlich weiter belasten. Es schade der Wirtschaft nicht, wenn kriminelle Ausländer des Landes verwiesen würden, sagte Freysinger. Nur ein sicheres Land ziehe Investoren an.
Den Gegnern der Initiative warfen die SVP-Vertreter vor, Fremdenfeindlichkeit zu schüren. Unter den Kriminellen litten nicht zuletzt die unbescholtenen Ausländerinnen und Ausländern. Wer etwas gegen Fremdenfeindlichkeit tun wolle, müsse die Initiative annehmen, sagte Amstutz. Und für jeden Ausländer gebe es eine einfache Lösung: «Er wird nicht kriminell. Dann wird er auch nicht ausgeschafft», sagte der SVP-Fraktionschef.
Rutz spielte damit auf die vom Parlament beschlossene Härtefallklausel an: Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wollen die eidgenössischen Räte den Gerichten die Möglichkeit geben, wenigstens in krassen Härtefällen auf eine Wegweisung zu verzichten. Diese Regeln treten in Kraft, falls die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird.
Regel statt Ausnahme
Die Erfahrung zeige, dass solche Ausnahmen im juristischen Alltag rasch zur Regel würden, sagte die Zürcher Nationalrätin Barbara Steinemann. SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz sprach von einem «historischen Skandal»: Das Parlament habe offenbar nicht begriffen, was Volk und Stände wollten. Mit der Härtefallklausel würden die Interessen der Täter einmal mehr höher gewichtet als jene der Opfer.
Amstutz fordert daher klare Regeln, die von jedem Ausländer einfach verstanden werden könnten. Solche gebe es heute nicht, darum seien fast drei Viertel der Gefängnisinsassen Ausländer. Der Walliser Staatsrat Oskar Freysinger glaubt, dass das manchen sogar recht ist. «Die sind lieber im Gefängnis in der Schweiz als in Freiheit in Afrika», sagte er. Darum nütze die Bestrafung nichts, «aber die Ausschaffung fürchten sie».
Gar kein Verständnis hat alt Nationalrat Freysinger dafür, dass der Staat auch noch den Strafvollzug und teure Massnahmen für kriminelle Ausländer bezahlen muss: Dafür werde das Geld aus dem Fenster geworfen, bei der Bildung müsse dann aber gespart werden, sagte er. «Da ist etwas faul.»
Den Vorwurf der Gegner, die Initiative hebe den Rechtsstaat und die Demokratie aus den Angeln, weisen die SVP-Vertreter zurück. Der Verhältnismässigkeit trage die Initiative mit einem abgestuften Deliktskatalog Rechnung, sagte Rutz. Gemäss Initiativtext führen schwere Straftaten unmittelbar zur Ausweisung, leichtere hingegen erst bei Wiederholungstätern. Allerdings fällt Sozialmissbrauch für die SVP in die erste Kategorie, sexuelle Handlungen mit Kindern in die zweite.
Steuerdelikte sollen gar nicht zur Ausweisung führen, sofern sie keinen Betrug darstellen. Die Initiative fokussiere auf Delikte, die «relevant sind für die öffentliche Sicherheit und Ordnung», erklärte Rutz. Ausserdem habe das Parlament jederzeit die Möglichkeit, den Deliktskatalog zu ergänzen.
Vertrauen in die Weisheit des Volkes
Die SVP sieht auch kein Problem darin, dass das Parlament wegen der detaillierten und direkt anwendbaren Verfassungsbestimmung bei der Umsetzung gar nicht mehr zum Zug kommt. Es gehöre zum System der Schweiz, dass das Volk Einfluss nehmen könne, wenn es mit der Arbeit der Behörden nicht zufrieden sei, sagte Rutz.
«Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass das Volk in seiner Summe weise Entscheidungen trifft, wenn es die nötigen Informationen hat», sagte auch Amstutz. Politische Eliten hingegen seien sehr wohl in der Lage, Fehlentscheide zu treffen, wie die Geschichte zeige.
Die SVP glaubt nicht, dass die Schweizer Wirtschaft wegen der Initiative Schaden nehmen könnte. Davor warnen Wirtschaftskreise, davor warnt auch der Bundesrat. Die unverhältnismässige Ausweisung von EU-Bürgern könnte das Verhältnis mit Brüssel nämlich weiter belasten. Es schade der Wirtschaft nicht, wenn kriminelle Ausländer des Landes verwiesen würden, sagte Freysinger. Nur ein sicheres Land ziehe Investoren an.
Den Gegnern der Initiative warfen die SVP-Vertreter vor, Fremdenfeindlichkeit zu schüren. Unter den Kriminellen litten nicht zuletzt die unbescholtenen Ausländerinnen und Ausländern. Wer etwas gegen Fremdenfeindlichkeit tun wolle, müsse die Initiative annehmen, sagte Amstutz. Und für jeden Ausländer gebe es eine einfache Lösung: «Er wird nicht kriminell. Dann wird er auch nicht ausgeschafft», sagte der SVP-Fraktionschef.
(arc/sda)
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