Verurteilung wegen Rassendiskriminierung

SVP-Führung zieht Urteil zu Messerstecher-Inserat weiter

publiziert: Freitag, 12. Jun 2015 / 07:07 Uhr / aktualisiert: Freitag, 12. Jun 2015 / 08:54 Uhr
SVP-Führung akzeptieren ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht.
SVP-Führung akzeptieren ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht.

Bern - SVP-Generalsekretär Martin Baltisser und seine Stellvertreterin Silvia Bär akzeptieren ihre Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nicht. Sie ziehen das erstinstanzliche Urteil wegen des sogenannten «Schlitzer-Inserats» an das Berner Obergericht weiter.

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Generalsekretär Baltisser gab den Schritt am Freitagmorgen in der Sendung «HeuteMorgen» auf Schweizer Radio SRF bekannt. Er und Bär zögen das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiter, weil sie für die Meinungsäusserungsfreiheit kämpften. «Es muss möglich sein, einen Sachverhalt so darzustellen, wie er sich zugetragen hat», sagte er.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Inserat, das 2011 nach einem Gewaltverbrechen in Interlaken geschaltet wurde. Es trug den Titel «Kosovaren schlitzen Schweizer auf». Eine Berner Einzelrichterin beurteilte den Slogan in erster Instanz als rassistisch und verhängte bedingte Geldstrafen gegen Baltisser und Bär.

Die Angeklagten hatten argumentiert, der Inseratetext, der sich auf einen konkreten Vorfall in Interlaken BE bezogen habe, habe sich nicht gegen eine bestimmte Volksgruppe gerichtet, sondern gegen kriminelle Ausländer. Anklage geführt hatten zwei Kosovaren.

(nir/sda)

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Das Inserat sei rassistisch.
Die Presse und eine Partei handeln
nicht aus gleichen Motiven. Erstere will Leser ansprechen, eine Partei Stimmung und damit Politik machen.
Eine Zeitungsmeldung mit dem Titel "Zwei Kosovaren schlitzen Schweizer auf" wäre genug gewesen, obschon ziemlich primitiv und provokativ formuliert.
Wenn nun aber eine eine Partei derartig ein Inserat formuliert, ist die Absicht doch klar, sie will Ausländer pauschal heruntermachen, die Angst in der Bevölkerung schüren und so Stimmen gewinnen. Das ist das Verwerfliche daran!
Wie kann nun diese Partei behaupten und irgend ein Gericht jemals dem Glauben schenken, der Text hätte sich lediglich auf die beiden Täter bezogen und wäre nicht verallgemeinenernd gemeint gewesen? Das ist blanker Blödsinn der der Superliga. Ein Presseorgan kann das vielleicht noch glaubhaft vermitteln, niemals aber eine politische Partei, die unter allen Umständen "Partei" ist und daher mit Absicht handelt!
Ausserdem gibt es auch mörderische Schweizer, so ist das ja nicht! Hat zu diesem Fall unten die SVP auch ein Inserat geschaltet? Sicher nicht!
http://www.blick.ch/news/ausland/schweizer-schueler-treten-geschaeftsm...
Copy & Paste
Habe ich diesen Kommentar von Ihnen nicht schon einmal gelesen? Ach ja...
http://www.news.ch/SVP+Kader+wegen+Schlitzer+Inseraten+verurteilt/6605...

Copy & Paste ist schon etwas Praktisches, gell, zombie1969.
Ursache
"einem Gewaltverbrechen in Interlaken"
Bedauerlich, dass diese Tat erst die Grundlage lieferte für das Schlitzer-Plakat. Immerhin wieder um den heissen Brei geredet... mindestens!
Absichtliche Verallgemeinerung
Die Argumentation von Martin Baltisser und Silvia Bär, den angeblichen Urhebern des Schlitzerinserats, ist ein Eigentor. Der Inhalt des Inserats bezieht sich auf den Angriff von zwei Kosovaren auf einen Schweizer im Jahr 2011 in Interlaken. Tatsächlich haben damals die Täter dem Opfer eine lebensgefährliche Schnittwunde am Hals zugefügt.

Wenn Baltisser und Bär nun behaupten würden, mit dem Text „Kosovaren schlitzen Schweizer auf“ wären genau diese beiden Täter im August 2011 gemeint gewesen, könnte man sagen: Stimmt, in diesem bestimmten Fall schlitzen Kosovaren einen Schweizer auf. Zu beurteilen wäre dann, ob der verallgemeinernde Eindruck, den der Text vermittelt, den Tatbestand des Rassismus‘ erfüllt. Dabei ginge es um Sprache. Wenn eine Zeitung titelt „Schweizer lieben Fondue“, ist auch klar, dass das nicht für alle Schweizer zutrifft.

Baltisser und Bär argumentieren aber anders. Sie sagen, der Text habe sich nicht gegen eine bestimmte Volksgruppe gerichtet, sondern gegen kriminelle Ausländer. Damit bestätigen sie, dass die verallgemeinernde Qualität ihres Textes gewollt ist. Sie schlagen bewusst die Brücke von den beiden Tätern in Interlaken zu den kriminellen Ausländern und formulieren das so, dass eine ganze Volksgruppe diffamiert wird.

Hätten sie geschrieben, „manche Kosovoren…“ oder „es gibt Kosovaren, die…“, dann wäre es zwar immer noch ein übles SVP-Inserat geworden, aber es hätte die Rassismusstrafnorm wohl nicht tangiert.

Man darf gespannt sein, wie das Berner Obergericht entscheiden wird.

Dass die Verurteilten den Fall weiterziehen, ist selbstverständlich politisch motiviert und von der SVP-Parteispitze abgesegnet. So inszeniert sich die SVP als Opfer einer linken Justiz. Ein Gerichtsverfahren wird zu PR-Zwecken instrumentalisiert, mit gütiger Mithilfe der Medien.
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