Samuel Schmid wünscht Kranken Hoffnung

publiziert: Samstag, 5. Mrz 2005 / 20:04 Uhr

Bern - Bundespräsident Samuel Schmid wünscht allen Betroffenen zum Tag der Kranken vom Sonntag, nie die Hoffnung zu verlieren. Diese verbinde er mit Licht, mit Wärme, mit Trost und auch mit Erlösung, sagte er in seiner Ansprache.

Morgen Sonntag ist Tag der Kranken.
Morgen Sonntag ist Tag der Kranken.
Diese Hoffnung, dass alles besser komme, wünsche er den Kranken von Herzen. Auch den Kranken ohne Aussicht auf Heilung wünsche er Hoffnung, dass das Leiden zumindest erträglicher sein möge. Oder auch, dass sie in der Krankheit einen Sinn zu erkennen vermöchten, sagte Schmid.

"Hoffnung und Geduld brauchen aber auch die Angehörigen Kranker Menschen", sagte der Bundespräsident. Viele von ihnen engagierten sich in der Pflege ihres Partners, ihres Kindes, ihrer betagten Eltern, Schwiegereltern oder Verwandten. Mit grossem Respekt sage er all diesen Menschen Danke.

Dank an Pflegende und Helfer

Dank gebühre auch den Pflegenden und ihren Helfern. Ihr Ansehen in der Gesellschaft sei nicht immer so hoch wie angemessen. Oft kämpfe das Personal auch mit schwierigen und belastenden Arbeitsbedingungen, sagte Schmid. Das hänge nicht zuletzt mit den knapper gewordenen Finanzen zusammen.

Der Bundespräsident sprach in seiner Rede auch auf das Motto des diesjährigen Tag der Kranken an: "Fragen erleichtert das Ertragen." Kranke Menschen hätten das Recht, über ihre Krankheit informiert zu werden, sagte Schmid.

Aufklärungspflicht in jedem Fall

Rechtzeitig vor Behandlungsbeginn müssten die Patienten über die Diagnose, das Behandlungsziel, Behandlungsrisiken, Behandlungsalternativen und die Kassenzulässigkeit der Behandlung informiert werden.

Die Aufklärungspflicht gelte sowohl in Arztpraxen als auch in Spitälern und Heimen. Physio- und Psycho-Therapeuten seien ebenso dazu verpflichtet wie zum Beispiel Naturheilpraktiker.

Wenn sich ihnen eine lebensbedrohliche Situation präsentiere, dürften Medizinalpersonen im Sinne der Patienten handeln. Ärztliche Entscheide würden dabei erleichtert, wenn eine Patientenverfügung vorliege, heisst es weiter. Doch besassen 2004 nur 8 Prozent der ins Spital eingewiesenen Personen eine Patientenverfügung.

(mo/sda)

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