Zudem erhielt er eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Wie die Kanzlei Müller & Paparis auf ihrer Homepage schreibt, sind Wieser und seine Verteidigung mit dem Strafbefehl «aus mehreren Gründen nicht einverstanden». Es sei deshalb angezeigt, die Sache in einem ordentlichen Verfahren vom zuständigen Richter beurteilen zu lassen. Es wird betont, dass Wieser Yapi zu keinem Zeitpunkt verletzen wollte. Bei dem Foul im Spiel am 9. November 2014 hatte er dem Ivorer aber mit gestrecktem Bein schwerste Knieverletzungen (u.a. Kreuzbandriss, Innenbandriss, Meniskus- und Knorpelschaden) zugefügt.
(fest/Si)