Schärfstes Anti-Tabak-Gesetz der Schweiz

publiziert: Mittwoch, 30. Aug 2006 / 13:13 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Aug 2006 / 17:07 Uhr

Solothurn - Der Solothurner Kantonsrat hat ein umfassendes Anti-Tabak-Gesetz verabschiedet. Dieses beinhaltet ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Restaurants.

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Ebenfalls vorgeschrieben ist ein Werbeverbot sowie ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche. Mit diesen drei Komponenten hat der Kanton Solothurn gemäss der Lungenliga das schärfste Anti-Tabak-Gesetz der Schweiz. Vorbehalten bleibt allerdings noch die Zustimmung des Volks an der Urne.

Der Entscheid im Kantonsparlament fiel nach hitziger Diskussion mit 66 zu 10 Stimmen. Umstritten war insbesondere das Werbeverbot, welches SVP und FDP vergeblich aus der Vorlage zu kippen versuchten.

SVP warnt vor «Hysterie»

SVP-Sprecher Kurt Küng warnte in der Debatte vor dem «hysterischen Tabakgeschrei». Die Schweiz beherberge die drei grössten Hersteller samt ihren internationalen Marketingorganisationen. Küng warnte, dass diese die Schweiz verlassen könnten.

Die Tabakwerbung ziele direkt auf Jugendliche ab, hielt dem SP/Grüne- Sprecherin Stephanie Affolter entgegen. Die Werbung suggeriere viel frische Luft und Gesundheit, das sei ethisch fragwürdig.

Werbeverbot auf öffentlichem Grund

Die Streichungsanträge von SVP und FDP scheiterten nur knapp mit 45 zu 42 Stimmen. Damit gilt ein Verbot von Werbung und Sponsoring für Tabak auf öffentlichem Grund bzw. auf privatem Grund, wenn dieser von öffentlichem Grund aus eingesehen werden kann. Das Verbot gilt auch für Kinovorführungen sowie an Kultur- und Sportveranstaltungen.

Nicht mehr zu reden gab das Rauchverbot in geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Diesbezüglich entschied der Kantonsrat, dem Stimmvolk zwei Varianten vorzulegen.

Zweite Variante umfasst Kulturstätten

Die erste Variante umfasst ein Rauchverbot für die öffentliche Verwaltung, Spitäler, Heime und Schulen. Die zweite Variante umfasst zusätzlich Kulturstätten und alle Bereiche der Gastronomie, also auch Restaurants und Bars. Das Gesetz räumt die Möglichkeit ein, spezielle Räume für Raucher einzurichten.

Unbestritten war das Verkaufsverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Das neue Gesundheitsgesetz wird freiwillig der Volksabstimmung unterbreitet. Ein möglicher Abstimmungstermin ist der 26. November.

(ht/sda)

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