Untersuchungshaft

Schaffhauser Frauenarzt: Verdacht auf erneute Schändung

publiziert: Freitag, 8. Sep 2000 / 12:22 Uhr

Schaffhausen - Der 1991 wegen Schändung von vier Patientinnen verurteilte Schaffhauser Frauenarzt sitzt laut Kantonsgericht seit rund drei Monaten in Untersuchungshaft. Es besteht der Verdacht, dass er erneut eine Patientin missbraucht hat.

Im Januar hatte das Departement des Innern dem Frauenarzt die Praxiszulassung entzogen. Allerdings hiess es, das habe keine strafrechtlichen Hintergründe - der Arzt habe gegen Praxisauflagen verstossen.

Zu diesen gehörte das Verbot, sich alleine mit einer Patientin im Behandlungsraum aufzuhalten. Auch Hausbesuche waren dem Frauenarzt verboten worden, als ihm das Departement des Innern 1995 die Praxisbewilligung wieder erteilte.

Nur wenige Tage nach dem Entzug der Praxisbewilligung bestätigte das Untersuchungsrichteramt, dass erneut eine Anzeige gegen den Frauenarzt vorliege. Eine Patientin habe ihn angezeigt, weil er sie im Gynäkologenstuhl «auf unübliche Weise behandelt» habe.

Im Laufe der Untersuchungen gegen den Arzt wegen dieser möglichen erneuten Schändung, kam dann der Verdacht auf, er habe drei Komplizen dazu angestiftet, die Spuren dieser Tat zu verwischen. Zwei der mutmasslichen Komplizen sassen selbst auch für kurze Zeit in Untersuchungshaft.

Sie sollen versucht haben, die Patientin dazu zu bringen, ihre Aussage zurück zu ziehen beziehungsweise, sie zum Schweigen zu bringen. Inzwischen sind die Ermittlungen in diesem erneuten Fall einer möglichen Schändung abgeschlossen. Die Akten liegen bei der Staatsanwaltschaft und der Frauenarzt sitzt seit Anfang Juni in Untersuchungshaft.

1991 war er in zweiter Instanz zu zweieinhalb Jahren Zuchthaus wegen der Schändung mehrerer Patientinnen verurteilt worden. Die erste Instanz hatte ihn freigesprochen.

Sie hatte bezweifelt, dass die Schändung im Gynäkologenstuhl technisch überhaupt machbar gewesen sei. Der Arzt selbst hatte immer versucht, sich als Opfer einer Verschwörung zwischen Patientinnen darzustellen.

1993 hatte die kantonale Ärztegsellschaft erhebliche Bedenken gegen eine weitere Praxistätigkeit des Frauenarztes geäussert. Der Sekretär der Gesellschaft erklärte damals, eine Patientin habe nach der Verurteilung des Frauenarztes von «einem weiteren Vorkommnis» berichtet.

Dem Ausschluss aus der Ärztegesellschaft kam der Frauenarzt damals durch seinen eigenen Austritt zuvor. Nach Verbüssung seiner Strafe - die er durch Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht und ein Begnadigungsgesuch zu umgehen versucht hatte - wollte er eine neue Praxisbewilligung.

Ein Gutachten des Direktors des psychiatrischen Instituts der Universitätsklinik Bern besagte, es gebe keinen Grund, die Praxisbewilligung zu versagen. Die Praxisauflagen stellten den Schutz der Patientinnen sicher. Daraufhin bekam der Frauenarzt - damals gegen den Willen des kantonalen Krankenversicherungsverbands- wieder eine Bewilligung.

(sda)

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