«Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt»

Schafzüchter gewinnt vor Bundesgericht

publiziert: Freitag, 5. Dez 2014 / 13:29 Uhr / aktualisiert: Freitag, 5. Dez 2014 / 13:53 Uhr
Der Besitzer der Schafe war vor dem Bundesgericht erfolgreich. (Symbolbild)
Der Besitzer der Schafe war vor dem Bundesgericht erfolgreich. (Symbolbild)

Lausanne/Chur - Das Kantonsgericht Graubünden hat einem Schafzüchter und Gegner der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit das rechtliche Gehör verweigert. Das Gericht muss sich nochmals mit einer im Unterengadin behördlich angeordneten Zwangsimpfung befassen.

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Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Der Fall hatte Wellen geworfen: Mitte Juli 2009 holten die Bündner Behörden in der Dunkelheit 110 Schafe von einer Unterengadiner Alp, weil sich der Halter geweigert hatte, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Die Schafe wurden danach sofort geimpft. Der Kantonstierarzt war bei der Aktion unterstützt worden von Feuerwehr und Polizei.

Anzeige erstattet

Die Zwangsimpfung hatte ein juristisches Nachspiel. Der Besitzer der Schafe, ein überzeugter Impfgegner, erstattete Anzeige. Der Kantonstierarzt wurde des Amtsmissbrauchs und der Tierquälerei bezichtigt.

Die Bündner Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Kantonstierarzt allerdings ein. Und das Kantonsgericht wies eine Beschwerde gegen die Einstellung ab.

Auf die Argumente des Schafzüchters eingehen

Erfolgreich ist der Impfgegner nun vor Bundesgericht gewesen. Die Richter in Lausanne hiessen seine Beschwerde gut. Das Kantonsgericht habe sich nur unzulänglich mit den Argumenten des Beschwerdeführers befasst und dessen «Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt», heisst es im Urteil.

Das Bundesgericht hob das Urteil der Vorinstanz auf und wies das Kantonsgericht an, sich mit den Argumenten des Schafzüchters auseinanderzusetzen und neu zu entscheiden. Dabei werde auch zu prüfen sein, ob sich die Einwände des Beschwerdeführers anhand der aktuellen Beweislage beurteilen liessen oder ob allenfalls weitere Beweise zu erheben seien, schrieb das Gericht.

(bg/sda)

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