Scheinehen: Bürgerrecht geändert

publiziert: Donnerstag, 28. Mai 2009 / 10:32 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 28. Mai 2009 / 10:52 Uhr

Bern - Eine «erschlichene» Einbürgerung soll künftig während acht statt bloss fünf Jahren nichtig erklärt werden können. Der Nationalrat hat der Fristverlängerung mit 115 zu 56 Stimmen gegen links-grünen Widerstand zugestimmt.

Kommissionssprecher Philipp Müller verweist auf den schweren Nachweis einer Scheinehe.
Kommissionssprecher Philipp Müller verweist auf den schweren Nachweis einer Scheinehe.
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Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative von Ruedi Lustenberger (CVP/LU) zurück, die missbräuchliche Scheinehen bekämpfen will. Der Nachweis, dass eine Einbürgerung durch falsche Angaben oder die Verheimlichung von Tatsachen erschlichen wurde, sei bei Scheinehen aufwändig.

Deshalb dränge sich eine Verlängerung der Frist für die Aberkennung des Bürgerrechts auf, sagte Kommissionssprecher Philipp Müller (FDP/AG). Derzeit würden gegen 500 mögliche Missbrauchsfälle vom Bundesamt für Migration (BFM) untersucht. Geschickte Anwälte könnten durch Rechtsmittel die Fünf-Jahresfrist aushebeln.

Gegen die Fristverlängerung stellten sich die SP und die Grünen. Die achtjährige Frist degradiere die Eingebürgerten zu «Neuschweizerinnen und Neuschweizern». Die bürgerlichen Fraktionen entgegneten, es gehe nicht darum, das Bürgerrecht zu relativieren, sondern einzig darum, Missbräuche zu ahnden.

Die Möglichkeit, ein erschlichenes Bürgerrecht abzuerkennen, stärke die Glaubwürdigkeit des Rechts, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Es gebe eine grosse latente Fremdenfeindlichkeit, sagte Ursula Haller (BDP/BE). Deshalb müssten Missbräuche bekämpft werden.

(fest/sda)

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