Schlachtabfälle in Schweizer Handel

publiziert: Donnerstag, 13. Okt 2005 / 22:50 Uhr / aktualisiert: Freitag, 14. Okt 2005 / 10:19 Uhr

München - Zu Lebensmitteln verarbeitete Schlachtabfälle sollen von Bayern aus europaweit verschoben worden sein.

Die Schlachtreste hätten nur zu Hunde- oder Katzenfutter verarbeitet werden dürfen. (Bild: Archiv)
Die Schlachtreste hätten nur zu Hunde- oder Katzenfutter verarbeitet werden dürfen. (Bild: Archiv)
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Nach Auskunft des Zollkriminalamts in Köln gerieten umdeklarierte Schlachtabfälle auch in die Schweiz.

Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Memmingen soll ein bayerischer Geschäftsmann tonnenweise Schlachtabfälle zu «Waren für den menschlichen Verzehr» umdeklariert haben. Die Ladungen seien auch nach Italien, Österreich und Frankreich gelangt.

«Ekel erregendes Dreckszeug»

Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf sprach von «Ekel erregendem Dreckszeug». Ein Gesundheitsgefährdung bestehe aber nicht, da die in Lebensmittel gelangten Abfälle hoch erhitzt verarbeitet worden seien.

Die Schlachtreste hätten nur zu Hunde- oder Katzenfutter verarbeitet werden dürfen, nicht zu Lebensmitteln wie beispielsweise Gelatine oder zu Futter für Hühner oder Schweine.

Rückholaktion geplant

Bayern plant eine Rückholaktion der Lebensmittel aus dem Handel - wobei ein beträchtlicher Teil aber vermutlich bereits auf den Esstischen der Verbraucher gelandet ist.

Nach Zollangaben sind in den vergangenen zwei Jahren mindestens 1700 Tonnen so genannter Geflügelkarkassen und Schweineschwarten, die nach EU-Recht als «nicht für den menschlichen Verzehr, Material der Kategorie 3» gekennzeichnet waren, in Lebensmittelbetriebe verschoben worden sein.

Die Vorwürfe beziehen sich auf Betriebe in Illertissen und Deggendorf. Nach den Angaben des Geschäftsführers aus Illertissen soll der Geschäftsführer der Deggendorfer Fleischverarbeitungsfirma zum Verzehr untaugliches Fleisch unter anderem in der Schweiz eingekauft und europaweit als zum Verzehr geeignet weiter verkauft haben. Sollte sich dies bewahrheiten, läge ein Verstoss gegen das Fleischhygienegesetz vor.

(bert/sda)

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