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Ans Bundesgericht
Schläger von Kreuzlingen zieht Urteil weiter
publiziert: Donnerstag, 12. Dez 2013 / 10:14 Uhr
Bundesgericht in Luzern.
Kreuzlingen TG - Der 25-jährige Mann, der 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zwei Gleichaltrige grundlos zusammengeschlagen hatte, zieht das Urteil des Thurgauer Obergerichts ans Bundesgericht weiter. Das Obergericht hatte ihn im November zu viereinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Verteidiger des Verurteilten bestätigte heute einen Bericht des «St. Galler Tagblatts». Sein Mandant sei weder mit dem Schuldspruch noch mit dem Strafmass einverstanden, sagte Wenger der Nachrichtenagentur sda.
Das Thurgauer Obergericht hatte den 25-jährigen Haupttäter Anfang November der versuchten vorsätzlicher Tötung, der versuchten schweren Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es verschärfte das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichts Kreuzlingen.
Den zweiten Täter, der heute 23 Jahre alt ist, verurteilte das Thurgauer Obergericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss er ein halbes Jahr absitzen. Ob auch er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist nicht bekannt.
Fusstritte gegen den Kopf
Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen traktiert. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Taten.
Das Thurgauer Obergericht hatte den 25-jährigen Haupttäter Anfang November der versuchten vorsätzlicher Tötung, der versuchten schweren Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig gesprochen. Es verschärfte das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichts Kreuzlingen.
Den zweiten Täter, der heute 23 Jahre alt ist, verurteilte das Thurgauer Obergericht wegen versuchter schwerer Körperverletzung und einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Davon muss er ein halbes Jahr absitzen. Ob auch er das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist nicht bekannt.
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Eine Überwachungskamera filmte die Täter. Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Taten.
(bert/sda)
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