Schläger von Locarno - Vorsätzliche Tötung bestritten

publiziert: Montag, 19. Jan 2009 / 11:18 Uhr / aktualisiert: Montag, 19. Jan 2009 / 16:40 Uhr

Locarno - Vor dem Strafgericht Locarno hat der Prozess gegen drei junge Männer begonnen, die einen Tessiner Studenten zu Tode geprügelt haben sollen. Den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung wiesen die drei Angeklagten zurück.

Das angeklagte Trio habe den 22-jährigen Tessiner vorsätzlich getötet.
Das angeklagte Trio habe den 22-jährigen Tessiner vorsätzlich getötet.
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Sie räumten zwar ein, während der letzten Fasnacht in der Altstadt von Locarno auf den 22-Jährigen eingeprügelt zu haben. Die Schuld an seinem Tod wollen sie aber nicht übernehmen.

Aufschlussreich werden deshalb die drei gerichtsmedizinischen Gutachten sein, über die voraussichtlich am Mittwoch debattiert wird. Die Verteidiger wollen nachweisen, dass der Riss der Arterie des Opfers nicht zweifelsfrei auf die Tritte und Hiebe zurückzuführen ist.

Laut Anklage traten zwei der drei Angeklagten mit den Füssen auf den wehrlos am Boden liegenden Politologie-Studenten ein. Dieser verstarb kurz darauf im Spital von Locarno an einer Hirnblutung.

Aggressive Tätlichkeit

Die Tessiner Staatsanwältin Rosa Item wirft den beiden mutmasslichen Tretern vorsätzliche Tötung vor. Der dritte Angeklagte wiederum muss sich wegen aggressiver Tätlichkeit verantworen.

Bei den Schlägern handelt es sich um drei in der Region Locarno wohnhafte Männer im Alter von 18, 19 und 22 Jahren mit kroatischen Wurzeln. Zum Prozessauftakt wollte sich Richter Mauro Ermani ein Bild von ihnen machen.

Als Ersten knüpfte sich Ermani den 19-Jährigen vor, auf dessen Handy illegale Pornos und Gewaltvideos gefunden worden waren. Die Frage des Richters, ob ihm Gewalt gefalle, verneinte der schweizerisch-kroatische Doppelbürger.

Prahlereien

Der zweite Hauptangeklagte wiederum, ein Kroate, prahlte gemäss Zeugen häufig, an Schlägereien beteiligt gewesen zu sein. Der 22-jährige Malerlehrling ist wegen Diebstahls vorbestraft.

Der Dritte wiederum, ein 18-jähriger Lehrling im Detailhandel, soll von den beiden anderen Angeklagten negativ beeinflusst worden sein.

Das Trio gab an, das Opfer nie zuvor gesehen zu haben. Einen Grund für die Schlägerei gab es offenbar nicht. Das Urteil wird voraussichtlich am 27. Januar gefällt.

(smw/sda)

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Das sehe ich auch so !
Und der Täter wird vielfach zum Opfer gemacht - Leider !!
Nur eins: Landesverweis!!
"Nicht vorsätzlich gehandelt"???
Die himmeltraurigen Brüder würden in ihrem Land ohne zögern umgebracht.

Hier, bei uns wird bestimmt wieder "gebäbelet, gehätschelt" und durchgefüttert bis zum St. Nimmerleinstag. Zum Schluss erhalten die Mörder womöglich noch eine Entschädigung. Weg mit solchem Gesindel!
.
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